Praktische Banking-Tipps So holen Sie eine Echtzeitüberweisung zurück

Ein Klick, und schon ist das Geld beim Empfänger angekommen. Doch was, wenn die Echtzeitüberweisung fehlerhaft war? Das können Sie tun.
Die Echtzeitüberweisung gilt laut Verbraucherzentrale in Niedersachsen als neuer Standard. Doch bei den Risiken warnen die Verbraucherschützer vor einer Sache: Echtzeitüberweisungen lassen sich nur schwer zurückholen. Was Sie im Ernstfall trotzdem machen können, lesen Sie im Ratgeber.
Gründe für fehlerhafte Echtzeitüberweisung
Eine Echtzeitüberweisung kann aus verschiedenen Gründen fehlerhaft sein:
- fehlerhafte Eingabe der IBAN
- falscher Zahlungsbetrag
- falscher oder fehlender Verwendungszweck
- Fehler beim Namen des Empfängers
Um solche Fehler zu vermeiden, sollten Kunden ihre Echtzeitüberweisung noch einmal genau anschauen, bevor sie die Zahlung endgültig in Auftrag geben. Ist Ihnen doch aus Versehen ein Fehler passiert und kennen Sie den Empfänger, bitten Sie ihn direkt darum, Ihnen die Summe zu erstatten.
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Was tun, wenn die Echtzeitüberweisung fehlerhaft ist?
Anders sieht es aus, wenn Sie den Empfänger nicht kennen, etwa weil es sich um eine zentrale Stelle handelt, oder Ihnen eben bei der IBAN ein Fehler unterlaufen ist. Weil Ihr Girokonto sofort mit dem Überweisungsbetrag belastet wird, ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Dennoch ist das Geld nicht grundsätzlich verloren.
Wenden Sie sich schnellstmöglich an die Bank des Empfängers. Sie kann anhand der IBAN ermitteln, wem das Konto gehört, und ihn an Ihrer Stelle bitten, den Betrag zurückzuüberweisen. Ist der Empfänger damit einverstanden, wird Ihnen der Betrag erstattet.
Dabei gilt: Der Empfänger ist grundsätzlich zur Herausgabe des Geldes verpflichtet, wenn er es fälschlicherweise erhalten hat. Die Rechtsgrundlage dafür ist Paragraf 812 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Er darf sich daran nicht bereichern.
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Gut zu wissen: Wenn die falsch eingegebene IBAN nicht existiert, führt die Bank den Auftrag gar nicht erst aus. Dann müssen Sie auch kein Geld zurückfordern.
Was tun, wenn Sie das Geld nicht erhalten?
Weigert sich der Empfänger, das Geld zurückzuüberweisen, bleibt nur noch der Weg über einen Anwalt für Zivilrecht. Mit seiner Hilfe können Sie gegen den Empfänger klagen. Glauben Sie, dass es sich beim Empfänger um einen Betrüger handelt, sollten Sie zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei erstatten.
- verbraucherzentrale.nrw: "So funktioniert die Echtzeitüberweisung"
- verbraucherzentrale-niedersachsen.de: "Echtzeitüberweisungen als neuer Standard"