Das sollten Sie wissen Wann meldet sich das Finanzamt wegen Erbschaftsteuer?
Erben Sie, müssen Sie Erbschaftsteuer zahlen. Sie geben dann eine Erbschaftsteuererklärung an das Finanzamt ab.
Bei einer Erbschaft müssen Sie die Erbschaftsteuer dann zahlen, wenn Sie das Finanzamt dazu auffordert. Sie müssen dem Finanzamt die Erbschaft mitteilen. Das ist nur dann nicht erforderlich, wenn ein Testament vorliegt. Das Finanzamt wird auch von anderen Stellen über die Erbschaft informiert. Mit einem Erbschaftsteuerbescheid fordert Sie das Finanzamt zur Zahlung der Erbschaftsteuer auf.
Anzeigepflicht beim Finanzamt
Haben Sie von einer Erbschaft erfahren, müssen Sie das Finanzamt innerhalb von drei Monaten nach Bekanntwerden informieren. An das Finanzamt am Wohnsitz des Erblassers richten Sie ein formloses Schreiben mit
- Vor- und Nachname, Steueridentifikationsnummer, Beruf und Wohnanschrift von sich selbst und dem Erblasser
- Sterbedatum und Sterbeort des Erblassers
- Gegenstand und Wert des Erbes
- persönliches Verhältnis, beispielsweise Verwandtschaftsgrad, zum Erblasser
Haben Sie bereits früher Zuwendungen vom Erblasser erhalten, sollten Sie das im Schreiben an das Finanzamt angeben.
Liegt ein Testament vor, das gerichtlich oder notariell eröffnet wird, müssen Sie das Finanzamt nicht informieren. Mehr zur Testamentseröffnung erfahren Sie hier.
Andere Institutionen informieren das Finanzamt
Das Finanzamt wird auch von anderen Institutionen über die Erbschaft informiert:
- Standesamt
- Notar und Nachlassgericht
- Banken
- Versicherungen
Das entbindet Sie nicht von Ihrer Pflicht, das Finanzamt über die Erbschaft zu informieren.
Erbschaftsteuererklärung nach Aufforderung
Informieren Sie das Finanzamt über die Erbschaft, müssen Sie noch nicht gleich eine Erbschaftsteuererklärung abgeben. Das Finanzamt fordert Sie zur Abgabe auf, wenn die Erbschaft den für Sie geltenden Freibetrag übersteigt. Bilden Sie zusammen mit mehreren Erben eine Erbengemeinschaft, können Sie die Erklärung gemeinsam abgeben. Wie viel Geld Sie steuerfrei erben können, lesen Sie hier.
Zusammen mit der Erbschaftsteuererklärung geben Sie ein Verzeichnis über die zum Nachlass gehörenden Vermögenswerte und Gegenstände ab. Um Ihre Steuerlast zu reduzieren, geben Sie auch Nachlassverbindlichkeiten an, beispielsweise Kosten für die Testamentseröffnung oder die Beerdigung.
Zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung haben Sie einen Monat Zeit. Sie können aber eine Fristverlängerung beantragen.
Erbschaftsteuerbescheid vom Finanzamt
Das Finanzamt prüft die Erbschaftsteuererklärung. Es schickt Ihnen einen Erbschaftsteuerbescheid zu, in dem es über die Höhe der Erbschaftsteuer informiert. Darin fordert es Sie zur Zahlung der Steuer auf. Es kann ungefähr ein Jahr dauern, bis sich das Finanzamt bei Ihnen meldet. Sie haben einen Monat Zeit, gegen den Erbschaftsteuerbescheid Widerspruch einzulegen.
- finanztip.de: "Schenkungen: Was der Fiskus wissen muss" (Stand: 23.02.2023)
- erbrecht.de: "Mitteilungspflichten gegenüber dem Finanzamt" (Stand: 23.02.2023)
- erbrechtsinfo.com: "Erbschaftssteuer Fälligkeit – Wann muss ich zahlen?" (Stand: 23.03.2023)