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Feststellungserklärung für Grundsteuer – Ausfüll-Anleitungen


Frist läuft ab
So füllen Sie die Grundsteuererklärung richtig aus


Aktualisiert am 31.01.2023Lesedauer: 4 Min.
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Elster-Portal (Symbolbild): Die Grundsteuerfeststellungserklärung müssen Eigentümer in der Regel elektronisch abgeben.Vergrößern des Bildes
Elster-Portal (Symbolbild): Die Grundsteuerfeststellungserklärung müssen Eigentümer in der Regel elektronisch abgeben. (Quelle: Marijan Murat/dpa)

Die Zeit läuft: Bis 31. Januar müssen Haus-, Wohnungs- und Grundstücksbesitzer eine Grundsteuererklärung abgeben. So füllen Sie sie aus.

Es bleibt nur noch wenig Zeit bis zum Fristende, trotzdem haben viele Eigentümer die Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben: Bis zum 29. Januar um 24.00 Uhr seien knapp 68,9 Prozent der erwarteten Erklärungen eingegangen, sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums. Am Ende des Dienstags läuft die Frist ab.

Sollten auch Sie Ihre Erklärung zur Feststellung der Grundstückswerte noch nicht eingereicht haben, finden Sie hier Hilfe. Wir zeigen Ihnen, welche Daten Sie benötigen, wo Sie diese finden und wie das Einreichen mit Elster funktioniert.

Was ist eine Feststellungserklärung für die Grundsteuer?

Mit der Feststellungserklärung für die Grundsteuer helfen Eigentümer dem Staat bei der Grundsteuerreform. Die ist nötig, weil das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisher geltende Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat (mehr dazu hier).

Statt anhand der alten und für ungerecht befundenen Einheitswerte soll die Steuer ab 2025 auf Basis neuer Grundsteuerwerte erhoben werden. Um diese zu ermitteln, benötigen die Finanzämter bereits jetzt diverse Daten von Immobilieneigentümern. Diese sollen sie in der Feststellungserklärung für die Grundsteuer übermitteln. Die Frist für die Abgabe wurde allerdings verlängert: auf den 31. Januar 2023.

Anschließend erstellen die Finanzämter die Grundsteuerwertbescheide und senden sie an die Eigentümer. Die Bescheide bilden die Grundlage für die Messbescheide, aus denen wiederum die Kommunen die endgültige Grundsteuer berechnen. Diese müssen Eigentümer ab 2025 zahlen.

Wer muss eine Feststellungserklärung für die Grundsteuer abgeben?

Die Feststellungserklärung für die Grundsteuer muss laut § 228 Abs. 3 Bewertungsgesetz (BewG) immer derjenige abgeben, dem die wirtschaftliche Einheit zuzurechnen ist. In der Regel ist das der Eigentümer eines Grundstücks. Es gibt aber auch Sonderfälle.

Gilt für das Grundstück ein Erbbaurecht, muss der Erbbauberechtigte die Grundsteuererklärung abgeben. Der Erbbauverpflichtete muss ihm aber dabei helfen. Was Erbbaurecht genau ist, lesen Sie hier.

Besitzen Sie eine Immobilie auf fremdem Boden, müssen Sie den Grundstückseigentümer bei der Erklärung unterstützen. Insgesamt wird die Grundsteuer für rund 36 Millionen Wohnhäuser, Grundstücke und Nicht-Wohngebäude in Deutschland neu berechnet.

Gut zu wissen

Eigentümer, die mehr als ein Haus oder eine Wohnung besitzen, müssen auch mehrere Grundsteuerfeststellungserklärungen abgeben.

Welche Daten benötige ich für die Feststellungserklärung?

Das kommt darauf an, in welchem Bundesland Sie wohnen. Denn nicht alle folgen bei der Berechnung dem sogenannten Bundesmodell. So gilt in Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen das Flächen(-Faktor-)Modell. Dafür reicht es, wenn Sie folgende Angaben machen:

Gut zu wissen

In Bayern und Hamburg benötigen Sie den BRW nicht für die Grundsteuer. In Hessen und Niedersachsen berücksichtigen ihn die Finanzämter automatisch; Sie müssen ihn also nicht in der Grundsteuererklärung angeben.

Baden-Württemberg wiederum hat sich für das Bodenwertmodell entschieden. Demnach sind Eigentümer zu diesen Angaben verpflichtet:

In allen anderen Bundesländern, also Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen, gilt die Grundsteuerregelung des Bundes. Wer dort wohnt, muss dem Finanzamt folgende Daten übermitteln:

  • Steuernummer des Grundstücks
  • Grundbuchdaten (etwa Adresse, Eigentümer, Flurnummer, Grundstücksfläche)
  • Art der Nutzung (Wohnen oder gewerbliche Nutzung)
  • Bodenrichtwert
  • Aktenzeichen des Einheitswertes
  • Wohnfläche
  • Art der Immobilie (Ein- oder Zweifamilienhaus, Mietshaus, Eigentumswohnung)
  • Baujahr
  • Zahl der kleinen, mittleren und großen Wohnungen, wobei "klein" unter 60 Quadratmeter bedeutet, "mittel" 60 bis 100 Quadratmeter und "groß" mehr als 100 Quadratmeter
  • Zahl der Garagen und Stellplätze

Wo finde ich die nötigen Daten für die Feststellungserklärung?

Eigentümer müssen die Daten für die Feststellungserklärung grundsätzlich selbst beschaffen. Folgende Unterlagen helfen Ihnen dabei:

  • Bau- und Kaufvertrag
  • Mietvertrag
  • Grundbuchblatt
  • Bauzeichnungen
  • Vermessungsunterlagen
  • Teilungserklärung
  • Betriebskostenabrechnung

Sollte für Sie der Bodenrichtwert relevant sein, können Sie diesen kostenlos über extra dafür vorgesehene Portale der Bundesländer abrufen. Die Links dazu finden Sie in unserem separaten Bodenrichtwert-Ratgeber.

Gut zu wissen

Einige Bundesländer unterstützen Eigentümer bei der Grundsteuererklärung, indem sie selbst bestimmte Daten bereitstellen. So haben die Finanzämter in NRW beispielsweise Informationsschreiben verschickt, die bereits einige nötige Angaben enthalten. Haben Sie das Schreiben verlegt, können Sie die Daten zu Ihrem Grundstück in NRW im Grundsteuerportal (Geodatenportal) abfragen. Eine Übersicht, wie die Länder die Grundsteuer organisieren, finden Sie hier. Hilfreich ist es auch, den Einheitswertbescheid beim Finanzamt anzufordern, denn er enthält in der Regel viele der benötigten Daten.

Wie gebe ich die Feststellungserklärung ab?

Die Abgabenordnung sieht vor, dass Sie die Grundsteuerfeststellungserklärung elektronisch abgeben. Die Bundesländer hinterlegen dafür Formulare im Elster-Portal, in die Sie die Grundsteuerangaben online eintragen können. Die Formulare unterscheiden sich je nach Berechnungsmodell.

Sind Sie noch nicht bei Elster registriert, müssen Sie zunächst ein Benutzerkonto erstellen. Das Finanzamt schickt Ihnen dann die Aktivierungsdaten per E-Mail und per Post. Das kann bis zu zehn Werktage dauern. Für die Registrierung benötigen Sie Ihre Steuer-ID. Lesen Sie hier, wo Sie sie finden. Alternativ können Sie sich auch mit der Grundsteuernummer anmelden.

In Ausnahmefällen können Sie die Grundsteuererklärung auch auf Papier abgeben. Besorgen Sie sich dafür die entsprechenden Vordrucke bei den Finanzämtern, indem Sie einen formlosen, begründeten Antrag stellen. Als Grund gilt etwa, wenn Sie weder einen Computer noch PC-Kenntnisse haben. Lesen Sie hier, wie ein formloser Antrag aussieht.

Alternativ können Sie Verwandte bitten, die Daten für Sie einzureichen. Angehörige dürfen nämlich die eigene Registrierung bei Elster nutzen, um Ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Ansonsten hilft natürlich immer auch ein Steuerberater weiter.

Privatpersonen mit einfachen Eigentumsverhältnissen haben außerdem die Möglichkeit, ihre Erklärung über das Portal "Grundsteuererklärung für Privateigentum" abzugeben. Voraussetzung ist, dass sie in einem der elf Bundesländer wohnen, für die das Bundesmodell gilt (siehe oben).

Unter "einfachen Eigentumsverhältnissen" versteht die Finanzverwaltung den Besitz von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen und unbebauten Grundstücken. Mehr zur Elster-Alternative lesen Sie hier.

Wo muss ich welche Daten eintragen?

Die neue Grundsteuerfeststellungserklärung dürfte für viele Eigentümer fordernd sein. Die Bundesländer haben deshalb Anleitungen bereitgestellt, die Ihnen helfen, die Elster-Formulare richtig auszufüllen. Wir haben die entsprechenden Links für Sie zusammengestellt.

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

  • Klickanleitung für Eigentümer von Wohngrundstücken
  • Klickanleitung für Eigentümer von Wohnungen

Rheinland-Pfalz

  • Ausfüllhilfe für Grundsteuer-Formulare auf "Mein Elster"
  • Ausfüllhilfe für Besitzer von Eigentumswohnungen

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Verwendete Quellen
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