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Erbschaftsteuer – Tabelle zeigt, wie hoch sie ausfällt


Steuerklassen und Freibeträge
Tabelle zeigt, wie hoch die Erbschaftsteuer ausfällt


Aktualisiert am 03.09.2023Lesedauer: 2 Min.
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Eine Rentnerin schaut aus dem Fenster (Symbolbild): Ein Erbe ist grundsätzlich erbschaftsteuerpflichtig. Doch es gibt Freibeträge.Vergrößern des Bildes
Eine Rentnerin schaut aus dem Fenster (Symbolbild): Ein Erbe ist grundsätzlich erbschaftsteuerpflichtig. Doch es gibt Freibeträge. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn)

Ob Sie auf ein Erbe Steuern zahlen müssen, hängt von mehreren Faktoren ab. Neben der Höhe des Nachlasses spielt auch der Verwandtschaftsgrad eine Rolle.

Wer erbt, muss darauf Erbschaftsteuer zahlen. Allerdings nur dann, wenn das Erbe so hoch ausfällt, dass der Wert über Ihrem persönlichen Freibetrag liegt. Welcher Freibetrag Ihnen zusteht, hängt davon ab, in welchem Verwandtschaftsverhältnis Sie zum Erblasser stehen.

Grundsätzlich gilt: Sie können umso mehr steuerfrei erben, je enger die verwandtschaftliche Beziehung ist. Was das konkret heißt, was Steuerklassen mit der Erbschaftsteuer zu tun haben und wie hoch die Erbschaftsteuer dann ausfällt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Erbschaftsteuer-Höhe: Diese Freibeträge gelten

Den höchsten Freibetrag bei der Erbschaftsteuer kassieren Ehepartner und eingetragene Lebenspartner. Sie können bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben. Kindern steht ein Erbschaftsteuer-Freibetrag von 400.000 Euro je Elternteil zu.

Ein Erbe bleibt bis zu 200.000 Euro steuerfrei, wenn Enkelkinder von ihren Großeltern erben. Sollten die Kinder der Großeltern bereits tot sein, gilt für die Enkelkinder ebenfalls ein Freibetrag von 400.000 Euro.

Erben umgekehrt Eltern von ihren Kindern, liegt der Freibetrag immerhin noch bei 100.000 Euro. Gleiches gilt für Urenkel. Zu allen übrigen Erben klafft dann eine große Lücke: Sie können nur noch 20.000 Euro steuerfrei erben. Das gilt für Geschwister, Nichten und Neffen, Cousins und Cousinen, aber auch für Menschen, die mit dem Erblasser gar nicht verwandt sind – also etwa Lebensgefährten, Freunde, Nachbarn und Kollegen.

Wie hoch fällt die Erbschaftsteuer für mich aus?

Auf alles, was nach Abzug des Freibetrags übrig bleibt, müssen Sie Erbschaftsteuer zahlen. Die Höhe des Steuersatzes hängt dabei erneut vom Verwandtschaftsgrad ab. Denn dieser bestimmt darüber, in welche Steuerklasse Sie einsortiert werden. Insgesamt gibt es bei der Erbschaftsteuer drei Steuerklassen. Diese haben übrigens nichts mit den Steuerklassen bei der Einkommensteuer zu tun.

Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, welcher Steuersatz in welcher Steuerklasse gilt. Auch die Höhe des Erbes spielt dabei eine Rolle.

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Doch zu welcher Steuerklasse zähle ich? Auch das entscheidet der Verwandtschaftsgrad. Dabei gilt:

  • Steuerklasse 1: Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, eheliche und nichteheliche Kinder, Stiefkinder, Enkel, Urenkel, Eltern, Großeltern.
  • Steuerklasse 2: Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, Stiefeltern, geschiedene Ehe- und Lebenspartner.
  • Steuerklasse 3: Alle übrigen Personen.

Sie sehen: Es lässt sich nicht pauschal sagen, wie hoch die Erbschaftsteuer für Sie ausfällt. Es kommt darauf an, welchen Wert das Erbe hat und in welchem Verwandtschaftsverhältnis Sie zum Erblasser stehen. Lesen Sie hier mehr dazu, wie Sie die Erbschaftsteuer genau berechnen.

Verwendete Quellen
  • finanztip.de: "Erbschaftsteuer berechnen: Tabelle und Freibeträge"
  • steuertipps.de: "Erbschaftsteuerrechner: Schenkung- und Erbschaftsteuer berechnen"
  • sparkasse.de: "Erbschaftssteuer, Steuerklassen, Freibeträgen: Was fällt an Steuern an?"
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