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Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer? Spartipp – Wie Sie handeln sollten


Steuerbeträge vermeiden
Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer – was wann gilt

t-online, Rene Petzold

Aktualisiert am 20.10.2023Lesedauer: 2 Min.
Durch die Kombination von Schenkung und Erbschaft können Sie hohe Steuerbeträge vermeiden.Vergrößern des BildesDurch die Kombination von Schenkung und Erbschaft können Sie hohe Steuerbeträge vermeiden. (Quelle: monkeybusinessimages/getty-images-bilder)
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Wer etwas an die nächste Generation weitergeben will, möchte keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer zahlen. Wie Sie vorausschauend handeln.

Sie haben etwas zu vererben? Auch, wenn es nicht besonders angenehm klingt: In finanziellen Fragen sind Erblasser mit einer gewissen Weitsicht gut beraten. Sonst wird es für die Erben teuer. Denn das Finanzamt verdient über Erbschafts- oder Schenkungssteuer an gutgemeinten Zuwendungen mit. Aber: Durch eine clevere Kombination können Sie Ihr Eigentum in vollem Wert an Ihre Erben weitergeben.

So hoch sind Erbschafts- und Schenkungssteuer

In Deutschland sind sowohl das Schenken als auch das Erben steuerpflichtig. Steuerpflichtig ist dabei immer der Empfänger einer Zuwendung. Das Finanzamt greift aber nicht sofort zu – und es gelten Freibeträge für die Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Entscheidend dafür, wie viele Steuern Sie zahlen müssen, sind unter anderem die Verwandtschaftsverhältnisse. Anhand derer wird entschieden, in welche der drei Steuerklassen Sie rutschen:

  1. Steuerklasse I: Ehegatte, Kinder, Enkel und Eltern/Großeltern
  2. Steuerklasse II: Eltern/Großeltern, Geschwister, Schwiegerkinder, Partner nach Scheidung
  3. Steuerklasse III: alle Personen, die nicht in Klasse I und II gehören

In diesen Steuerklassen staffelt sich der Steuersatz nach dem Wert der Erbmasse.

Erbschaft/Schenkung nach Freibetrag Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III

75.000 Euro 7 Prozent 15 Prozent 30 Prozent
300.000 Euro 11 Prozent 20 Prozent 30 Prozent
600.000 Euro 15 Prozent 25 Prozent 30 Prozent
6.000.000 Euro 19 Prozent 30 Prozent 30 Prozent

Schenken und Vererben: Die wichtige 10-Jahres-Frist

Für Schenkung und Erbschaft gelten die gleichen Steuersätze und Freibeträge. Wer das Finanzamt leer ausgehen lassen will, kombiniert beides miteinander. Dazu braucht es ein wenig Planung. Entscheidend ist die 10-Jahresfrist. Liegen zwischen Schenkung und Erbschaft mindestens 10 Jahre, gilt jeweils der volle Freibetrag. Daher gilt: Wollen Sie Steuern sparen, sollten Sie mindestens 10 Jahre Abstand zwischen Schenkung und Erbschaft einhalten.

Erbschaftssteuer: Mit Freibeträgen und Schenkung sparen

So lassen sich auch die Begriffe Erben und Schenken klar trennen: Wer schenkt, gibt noch zu Lebzeiten Vermögen freiwillig her. Beim Erben geht es um den Erwerb durch Tod. Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer können Sie durch frühzeitiges Handeln, was Ihre Vermögenswerte betrifft, mindern oder umgehen.

Clever kombiniert, nutzen Sie die Schenkung und Erbschaft. Kleiner Tipp: Steuersparend vererben können Sie auch, ohne Teile des Vermögens schon früh zu verschenken. Mithilfe einer Stiftung sind Hinterbliebene abgesichert, ohne Erbschaftssteuer zu bezahlen.

Verwendete Quellen
  • gesetze-im-internet.de: "Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)§ 19 Steuersätze" (Stand: 15.09.2023)
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