Antrag zu Pflegeleistungen abgelehnt: Das ist zu tun
Pflegeleistungen mΓΌssen beantragt und bewilligt werden. Oft wird dem Antrag aber nicht entsprochen. Dagegen kann Widerspruch eingelegt werden.
Wer Pflegeleistungen beantragen will, bekommt Besuch von einem Gutachter. Denn er soll den Pflegegrad feststellen. LΓ€ngst lΓ€uft bei dem Termin aus Sicht des PflegebedΓΌrftigen und seiner AngehΓΆrigen nicht alles glatt: Abgelehnte AntrΓ€ge sind keine Seltenheit. Antragsteller kΓΆnnen sich dagegen wehren β sie mΓΌssen sich aber beeilen. Welche Fristen und welche Form gelten.
Frist fΓΌr den Widerspruch
FΓΌr einen Widerspruch haben sie nur einen Monat Zeit. Wichtig dabei: Um die Frist zu wahren, reicht zunΓ€chst ein kurzes und formloses Schreiben, in dem der PflegebedΓΌrftige oder sein Vertreter den Widerspruch erklΓ€ren. Das Schreiben sollten sie mΓΆglichst faxen, per Einschreiben verschicken oder sogar persΓΆnlich abgeben β und sich dann eine EmpfangsbestΓ€tigung von der Pflegekasse geben lassen.
AusfΓΌhrliche BegrΓΌnden nachschicken
Danach kΓΆnnen sich AngehΓΆrige mit mehr Ruhe an die ausfΓΌhrliche BegrΓΌndung des Widerspruchs machen. DafΓΌr sollten sie vor allem das Gutachten zum Bescheid anfordern und genau prΓΌfen. Je fundierter der Widerspruch ist, desto hΓΆher sind die Chancen, dass die Pflegekasse den Pflegegrad doch genehmigt oder eine neue Begutachtung veranlasst. Wer Hilfe beim Widerspruch braucht, kann sich zum Beispiel an PflegestΓΌtzpunkte oder Pflegedienste wenden.
- Nachrichtenagentur dpa
- So finden Sie das passende Pflegeheim. Online-Information der Verbraucherzentrale Bundesverband. (Stand: 20. Oktober 2021)
- Worauf Sie bei einem Vertrag mit dem Pflegeheim achten sollten. Online-Information der Verbraucherzentrale Bundesverband. (Stand: 9. November 2021)