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Urteil: Krankenkasse muss Exoskelett bezahlen


Urteil
Krankenkasse muss Exoskelett bezahlen

Von dpa
Aktualisiert am 25.05.2020Lesedauer: 1 Min.
Exoskelette wie dieses unterstützen Menschen mit Querschnittslähmung beim Gehen.Vergrößern des Bildes
Exoskelette wie dieses unterstützen Menschen mit Querschnittslähmung beim Gehen. (Quelle: Marcel Kusch/dpa/dpa-tmn./dpa)
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Essen(dpa/tmn) - Die gesetzliche Krankenkasse muss Querschnittsgelähmten unter Umständen auch ein sogenanntes Exoskelett bezahlen. Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen hervor (Az.:L 5 KR 675/19), erklärt die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Geklagt hatte ein Mann, der seit einem Verkehrsunfall querschnittsgelähmt ist. Er beantragte bei seiner Krankenkasse ein ärztlich verordnetes Exoskelett. Kosten: rund 100 000 Euro. Dieses Gestell wird an die Beine geschnallt. Es hilft beim Aufstehen und Gehen. Der Träger bedient es mit einer Fernbedienung.

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Die Krankenkasse verweigerte dem Versicherten die Versorgung mit dem Hilfsmittel und verwies ihn auf einen Aktiv- und einen Stehrollstuhl.

Vor dem zuständigen Sozialgericht blieb der Mann zunächst erfolglos. Das Landessozialgericht als nächsthöhere Instanz gab ihm aber Recht - die Krankenkasse müsse ihn demnach das Exoskelett zahlen. Dieses Gestell ersetze als orthopädisches Hilfsmittel die Funktion der Beine, hieß es in einerMitteilungzum Urteil. Es mache selbstständiges Stehen und Gehen möglich.

Das Gericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage, ob die Versorgung mit einem Exoskelett dem mittelbaren oder unmittelbaren Behinderungsausgleich zuzuordnen sei, eine Revision zugelassen.

Verwendete Quellen
Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.

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