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Therapie per Webcam: Regeln für Videosprechstunden


Therapie per Webcam
Regeln für Videosprechstunden

Von dpa
31.03.2021Lesedauer: 1 Min.
Ein Hausarzt sitzt während einer Videosprechstunde in seiner Praxis vor einem Laptop.Vergrößern des BildesEin Hausarzt sitzt während einer Videosprechstunde in seiner Praxis vor einem Laptop. (Quelle: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/ZB./dpa)
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Berlin (dpa/lhe) - Seit 1. April 2019 dürfen Psychotherapeutinnen und -therapeuten eine Behandlung per Video als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen.

Zunächst waren dem Angebot enge Grenzen gesetzt: In einem Quartal durfte höchstens 20 Prozent der Leistung per Video erbracht werden und es durften maximal 20 Prozent der Patienten ausschließlich so behandelt werden. Wegen der Corona-Pandemie wurde diese Beschränkung inzwischen ausgesetzt.

Der Psychotherapeut muss einen zertifizierten Videodienstanbieter auswählen. DieAnforderungenlegt die Kassenärztliche Bundesvereinigung fest. Die Liste der zugelassenen Anbieter ist mehrere Seiten lang.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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