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Foodwatch warnt: Krebserregende Stoffe in Eis – diese Produkte sind betroffen


Trotzdem weiterhin erhältlich
Foodwatch warnt: Krebserregende Stoffe in Eis gefunden


Aktualisiert am 07.08.2021Lesedauer: 2 Min.
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Eiscreme: Bestimmte Eissorten des Herstellers Mars können den krebserregenden Stoff Ethylenoxid enthalten.Vergrößern des Bildes
Eiscreme: Bestimmte Eissorten des Herstellers Mars können den krebserregenden Stoff Ethylenoxid enthalten. (Symbolbild) (Quelle: hdere/getty-images-bilder)

Eis kann ungesund sein – nicht weil es Zucker enthält. In einigen Sorten stehen krebserregende Stoffe auf der Zutatenliste. Dennoch wird das betroffene Eis weiterhin verkauft – zumindest in Deutschland.

In vielen Ländern wie Frankreich, den Niederlanden und auch Österreich wurden in den vergangenen Wochen mehrere Lebensmittel zurückgerufen. Der Grund: Sie enthalten den Zusatzstoff Johannisbrotkernmehl (E410), der mit dem krebserregenden Stoff Ethylenoxid belastet sein kann. Die betroffenen Lebensmittel wurden daraufhin in den meisten Ländern aus dem Verkauf genommen. Allerdings nicht in Deutschland, wie eine Recherche der Verbraucherschützer von Foodwatch e. V. herausgefunden hat.

Diese Produkte sind noch im deutschen Handel

Unter den Rückrufen befanden sich auch Eissorten des Lebensmittelherstellers Mars wie beispielsweise die bekannte Snickers-Eiscreme. Die Produkte mit dem gesundheitsgefährdenden Zusatzstoff wurden von den Verbraucherschützern bei einer Stichprobe unter anderem am 4. August 2021 bei Rewe beziehungsweise Edeka in Berlin sowie am 29. Juli 2021 bei Edeka in Berlin gefunden.

Info
Folgende Produkte fand Foodwatch im Supermarkt:
Snickers Ice Cream, EAN Code: 5000159344074, MHD 03/2023, Chargen 116E3DOE02 und 116D3DOE02
Snickers Ice Cream, EAN Code: 5000159344074, MHD 03/2023, Charge 117B1DOE02

Foodwatch konfrontierte Mars Austria mit den Funden. Dieser bestätigte, "dass die in Deutschland vertriebenen Eis-Produkte auch in Österreich zurückgerufen wurden." Inzwischen hat sich auch Mars Deutschland zu dem Vorfall gemeldet, wie Foodwatch t-online mitteilte. Mars räumte ein, "dass 'Spuren von Ethylenoxid in einer Produktzutat' seiner Eisprodukte enthalten seien", so die Verbraucherschützer. Der Süßwarenkonzern habe "die lokalen Behörden informiert". Allerdings habe man "schlussendlich für Deutschland entschieden, die Produkte nicht aus dem Verkauf zu nehmen", heißt es in der Stellungnahme von Mars. Der Konzern teilte weiterhin mit, dass "der Verzehr 'nicht schädlich' sei." Foodwatch ist mit der Stellungnahme nicht einverstanden. Denn die Aussagen des Lebensmittelkonzern stehen "im Widerspruch zur Einigung der EU-Staaten, wonach 'keine sichere Aufnahmemenge' von Ethlenoxid festgelegt werden könne und auch kleinste Mengen des krebserregenden Stoffs ein Gesundheitsrisiko darstellen könnten", so Foodwatch.

EU-weite Rückrufaktionen

Nachdem bekannt wurde, dass der Zusatzstoff Johannisbrotkernmehl (E410) mit Ethylenoxid belastet sein kann, verständigten sich die Mitgliedsstaaten der EU bereits Mitte Juli darauf, alle entsprechenden Lebensmittel öffentlich zurückzurufen – sogar dann, wenn die Ethylenoxid-Belastung unter einem vorgegebenen Grenzwert liegt. "Während europaweit bereits tausende Eiscremes mit E410 vom Markt genommen wurden, ist in Deutschland auf der amtlichen Webseite www.lebensmittelwarnung.de bisher keine einzige Warnung wegen belastetem E410 auffindbar", bemängelt Foodwatch.

Ende 2020 wurde in Deutschland ein Müsli zurückgerufen, weil es belastetes E410 enthielt. Auch bei Corona-Teststäbchen wurde vermutet, dass sie mit der krebserregenden Substanz belastet waren. Vor wenigen Wochen wurden sogar Nahrungsergänzungsmittel aufgrund einer hohen Ethylenoxid-Belastung zurückgerufen.

Was ist Ethylenoxid?

Ethylenoxid ist ein Desinfektionsmittel. Außerhalb der EU wird die Substanz unter anderem zur Bekämpfung von Bakterien und Pilzen eingesetzt. Über diesen Weg kann sie auch in Lebensmittel gelangen.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat Ethylenoxid als krebserregend und erbgutschädigend eingestuft. Allerdings gibt es derzeit keinen Richtwert, wie hoch der Anteil des Desinfektionsmittels maximal sein darf. Es heißt lediglich, dass Reste hiervon in Lebensmitteln "unerwünscht" seien.

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