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Böllerverbot 2019: In diesen Städten sind Feuerwerke verboten


In diesen deutschen Städten gibt es Böllerverbote

Von t-online, sms

Aktualisiert am 29.12.2019Lesedauer: 4 Min.
Ein Silvesterböller wird gezündet: Vom Böllerverbot betroffen sind vor allem stark frequentierte Bereiche der deutschen Innenstädte.Vergrößern des BildesEin Silvesterböller wird gezündet: Vom Böllerverbot betroffen sind vor allem stark frequentierte Bereiche der deutschen Innenstädte. (Quelle: localpic/imago-images-bilder)
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Silvester ohne Böllern ist für viele Menschen kaum vorstellbar. Doch in einigen deutschen Innenstädten wird das 2019 verboten. Grund sind nicht nur die hohen Umweltbelastungen.

Im Oktober 2019 hat die Deutsche Umwelthilfe in 98 Städten den Stopp der Feuerwerk-Böllerei beantragt. Auch eine repräsentative Umfrage des Datenanalysten "YouGov" ergab, dass mehr als die Hälfte der Deutschen (61 Prozent) Silvesterknaller in Innenstadtbereichen verbieten möchte.

60 Prozent der Deutschen würden es außerdem begrüßen, wenn es in großen Städten nur noch offizielle Feuerwerke und keine privaten mehr geben würde.

Viele deutsche Städte haben nun ein Böllerverbot in bestimmten Bereichen eingeführt. Die Liste sowie die Karte zeigen die größten Städte, in denen es ein offizielles Feuerwerksverbot gibt – darunter 23 Städte, die zuvor von der Deutschen Umwelthilfe kontaktiert wurden. Sechs Städte haben sich bis zuletzt nicht bei der Umwelthilfe zurückgemeldet: Bernau (Brandenburg), Bremen, Darmstadt (Hessen), Dresden, Frankfurt (Oder) und Saarbrücken. Bei einigen dieser Städte wurde die Entscheidung zu Verbotszonen jedoch über die Presse öffentlich gemacht.

Sollte es in Ihrer Stadt ebenfalls ein Feuerwerksverbot geben und Sie finden Ihren Wohnort nicht auf der Karte, können Sie uns gerne eine E-Mail schreiben an: leseraufruf@t-online.de

Diese deutschen Städte haben ein Böllerverbot

  • In Aachen innerhalb des Grabenrings
  • In Augsburg im Bereich des Rathausplatzes
  • In Bamberg in Bereichen der Innenstadt
  • In Bayreuth in Teilbereichen der historischen Innenstadt wie der Opernstraße, der Friedrichstraße und dem Gassenviertel
  • In Berlin im Bereich Brandenburger Tor, im nördlichen Teil des Alexanderplatzes und in der Pallasstraße in Schöneberg
  • In Bielefeld am Bielefelder Boulevard und im neuen Bahnhofsviertel
  • In Braunschweig rund um die Rathauskolonnaden und im Magniviertel
  • In Bremen im gesamten Innenstadtbereich rund ums Rathaus
  • In Dortmund Bereiche um den Hauptbahnhof, die Katharinenstraße, Kampstraße einschließlich des Umfeldes der St. Reinoldi- und St. Marienkirche sowie der Alte Markt
  • In Duderstadt in der Altstadt
  • In Düsseldorf in der Altstadt, zwischen Flinger- und Ratinger Straße und zwischen Rheinufer und Heinrich-Heine-Allee
  • In Erfurt auf Domplatz, Krämerbrücke und in der Altstadt
  • In Esslingen in der Altstadt
  • In Freising Bereiche der Innenstadt
  • In Fürth im Bereich der Fürther Freiheit, dem Kohlenmarkt und dem Dreiherrenbrunnen
  • In Goslar in der Altstadt
  • In Göttingen darf innerhalb der Wallanlagen kein Kategorie-F2-Feuerwerk gezündet werden
  • In Hamburg im Bereich der Binnenalster
  • In Hameln in der Altstadt
  • In Hannover vom Raschplatz bis zum Platz der Weltausstellung und vom Opernplatz bis zum Steintor
  • In Ingolstadt in der gesamten Altstadt
  • In Karlsruhe in Teilen der Innenstadt
  • In Köln im Bereich um den Dom, im Norden bis zur Kyotostraße und östlich bis zum Rheinufer
  • In Konstanz in der Innenstadt und der historischen Altstadt
  • In Landshut in der Innenstadt
  • In Lüneburg in der Altstadt
  • In München in der Altstadt und der Fußgängerzone
  • In Nürnberg im Bereich der Burg und rund um die Lorenzkirche sowie am Hauptmarkt
  • In Teilen der Passauer Innenstadt
  • In Potsdam in allen Parks wie dem Park Sanssouci, am Ruinenberg, am Belvedere, auf dem Klausberg sowie am Schloss Babelsberg und am Flatowturm und den Gartenanlagen der Schlösserstiftung
  • In Regensburg bleibt die Steinerne Brücke gesperrt.
  • In der historischen Altstadt von Rottweil
  • In Stuttgart im Bereich des Schlossplatzes
  • Am Timmendorfer Strand gibt es vereinzelte Verbotszonen
  • In Tübingen gilt bereits seit rund zehn Jahren ein Feuerwerksverbot für Teile der Innenstadt und die Altstadt
  • In Villingen-Schwenningen gibt es ebenfalls seit Jahren ein Feuerwerksverbot
  • In Weimar gibt es Verbotszonen
  • In Wiesbaden Teile rund um die Wilhelmstraße
  • In Bereichen der Würzburger Innenstadt
  • Auf Sylt und Amrum ist das Böllern vollständig untersagt
  • Auf Föhr darf nur am Strand und im Abstand von 200 Metern zu Häusern geböllert werden
  • In den Orten auf Hiddensee, Rügen und Darß
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Böllerverbot für Umweltschutz und Sicherheit

Die Deutsche Umwelthilfe hatte insgesamt 98 Städte und Gemeinden aufgefordert, ein kommunales Böllereiverbot einzuführen. Ausgewählt wurden dabei die Orte, die einen Jahresmittelwert an Feinstaubbelastung von mindestens 20 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft hatten. Viele dieser Städte erlauben allerdings weiterhin Feuerwerke. Als Gründe dafür nennen viele Städte wie Dresden, Regensburg oder Mainz rechtliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Verbotszonen sowie das Festhalten an Traditionen. Einige Stadtsprecher halten ein Verbot auch nicht für sinnvoll.

Dafür haben zusätzliche Städte wie Karlsruhe Verbotszonen eingeführt, obwohl sie nicht dazu aufgefordert wurden. Die Städte, die Verbotszonen oder generelle Verbote eingerichtet haben, begründen dies einerseits mit dem Schutz der Umwelt, andererseits sollen aber auch historische Gebäude, Menschen und Tiere geschützt werden.

Beispielsweise auf den nordfriesischen Inseln Sylt und Amrum ist ganzjährig verboten, zu böllern, um die vielen Reetdachhäuser zu schützen. Auf Föhr ist Böllern nur an Silvester und nur an Stränden und Deichen im Abstand von 200 Metern zu Häusern erlaubt. Am Timmendorfer Strand gibt es dem NDR zufolge erstmals eine Laser- und Pyroshow, die für umweltgerechten Ersatz sorgen soll. Auch Stuttgart bietet einen Ersatz für das Feuerwerk: eine zentrale Party mit Lichtshow, Videoleinwänden und Livemusik.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen Feuerwerksgesetze?

Wer sich nicht an Feuerwerksverbote hält, riskiert empfindliche Strafen. Das Zünden von Feuerwerk außerhalb der Silvesterfeier – also an anderen Tagen als dem 31. Dezember oder 1. Januar – kann ohne Genehmigung bis zu 10.000 Euro Bußgeld kosten. Die Strafen unterscheiden sich je nach Bundesland. In Brandenburg gibt es beispielsweise zusätzlich den Passus "Feuerwerke ohne Erlaubnis", hier wird ein Bußgeld von 25 bis 200 Euro fällig.

Wer dagegen in Hamburg gegen die Vorschriften zum Feuerwerk verstößt, hat mit 100 bis 5.000 Euro Strafe zu rechnen. Wer außerdem das Leben anderer Menschen oder fremdes Eigentum gefährdet – was beispielsweise beim Böllern in einer Umgebung mit Reetdachhäusern leicht der Fall ist – muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren und einer Geldstrafe rechnen.

Wer nicht zertifizierte Knaller wie zum Beispiel sogenannte Polenböller benutzt, vertreibt oder herstellt, den erwartet sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro.

Die Polizeidirektionen in Berlin, Hamburg und München haben angekündigt, dass sie bei einem Verstoß gegen das Verbot stark durchgreifen werden. Dementsprechend wurde die Anzahl der Einsatzkräfte für Silvester erhöht, heißt es.

Verwendete Quellen
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