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Ermittlungen um Cum-Ex-Affäre: E-Mails von Olaf Scholz durchsucht


Cum-Ex-Skandal
E-Mails von Olaf Scholz durchsucht

Von t-online, aj

Aktualisiert am 09.08.2022Lesedauer: 2 Min.
Am 19. August muss Scholz erneut vor dem Hamburger UntersuchungsausschussVergrößern des BildesBundeskanzler Olaf Scholz: Am 19. August muss Scholz erneut vor dem Hamburger Untersuchungsausschuss aussagen. (Quelle: IMAGO/Bernd Elmenthaler)
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Mails, Kalendereinträge und Anhänge: Im Zuge der Ermittlungen zur Cum-Ex-Affäre ist auch ein E-Mail-Postfach von Bundeskanzler Scholz durchsucht worden.

Nach einem Medienbericht über einen großen Bargeldfund, der möglicherweise mit dem Cum-Ex-Skandal zusammenhängt kommen nun weitere Details ans Licht: Ermittler haben offenbar auch E-Mails von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) durchsucht. Das berichtete das "Hamburger Abendblatt“ am Montag unter Berufung auf Unterlagen, die Mitgliedern des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses in Hamburg vorliegen.

Die Kölner Staatsanwaltschaft habe E-Mails, Kalendereinträge und Anhänge seit dem 1. Januar 2015 durchforstet. Der Durchsuchungsbeschluss zu dem Postfach "olaf.scholz@sk.hamburg.de" sei am 30. März 2022 erlassen worden. Es handele sich dabei um das Postfach aus Scholz' Zeit als Bürgermeister in Hamburg.

Die Durchsuchung soll im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal stehen: Die "Bild"-Zeitung hatte am Wochenende berichtet, dass in einem Schließfach des früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Johannes Kahrs bis zu 200.000 Euro gefunden worden seien. Die Herkunft des Geldes ist unklar.

Der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Hebestreit, sagte dem "Hamburger Abendblatt" am Montag, ihm sei von der Durchsuchung der Scholz-Mails nichts bekannt. "Es gibt auch nichts zu verbergen." Scholz habe nichts von der Bargeldsumme in Kahrs Bankschließfach gewusst, sagte Hebestreit.

Setzte sich Kahrs für Warburg-Bank ein?

Die Staatsanwaltschaft Köln hatte im September das Haus von Kahrs durchsuchen lassen. Laut dem neuen "Bild"-Bericht durchsuchte sie damals auch ein Schließfach bei einer Bank. Dort sei die hohe Bargeldsumme gefunden worden. Dies werte die Staatsanwaltschaft offenbar als Indiz dafür, dass Kahrs sich möglicherweise für die Hamburger Warburg-Bank eingesetzt habe, um diese vor hohen Steuerrückzahlungen zu bewahren, schreibt die Zeitung weiter.

Der Obmann der Linksfraktion im Hamburger Untersuchungsausschuss, Norbert Hachpusch, bestätigte den Bericht. Aus den Ermittlungsakten geht nach seinen Angaben eindeutig hervor, dass in dem Schließfach mehr als 200.000 Euro in bar gefunden wurden.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft allerdings seien "keine etwaig aufgefundenen Bargeldbeträge" sichergestellt worden. Darüber, ob überhaupt Bargeld gefunden wurde, machte die Kölner Strafverfolgungsbehörde am Montag keine Angaben.

Hamburger Finanzbehörde verzichtete 2016 auf Rückforderung

Mit Cum-Ex-Geschäften wird das Verschieben von Aktien rund um einen Dividenden-Stichtag bezeichnet, um sich Kapitalertragsteuer erstatten zu lassen, die gar nicht gezahlt wurde. Der Staat verlor so Milliardenbeträge. 2017 war der Skandal erstmals bekannt geworden. Der Bundesgerichtshof entschied vor einem Jahr, dass es sich bei Cum-Ex-Geschäften um strafbare Steuerhinterziehung handelt.

In Hamburg hatte die Finanzbehörde 2016 darauf verzichtet, 47 Millionen Euro von der Privatbank M. M. Warburg aus solchen Geschäften zurückzufordern. Damals war Olaf Scholz Erster Bürgermeister der Hansestadt, der derzeitige Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) war Finanzsenator. Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss der Bürgerschaft versucht nun, die Sache und mögliche Einflussnahme aufzuklären.

Inzwischen laufen wegen Cum-Ex-Geschäften zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Banken oder frühere Mitarbeiter von Banken. Steueranwalt Hanno Berger, der als Schlüsselfigur der Cum-Ex-Geschäfte gilt, steht in Bonn und Wiesbaden vor Gericht. Der frühere Generalbevollmächtigte der Warburg-Bank ist bereits wegen Steuerhinterziehung rechtskräftig zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Eine Verfassungsbeschwerde der Bank gegen die Einziehung von 176 Millionen Euro scheiterte im April vor dem Bundesverfassungsgericht.

Verwendete Quellen
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