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Charles III.: Diese Bundestagsrede widerspricht dem Geist des Grundgesetzes


Rede von Charles III.
Seinen Auftritt hätten wir uns ersparen sollen

MeinungVon Miriam Hollstein, Heike Vowinkel

Aktualisiert am 30.03.2023Lesedauer: 1 Min.
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Rede im Bundestag: Der König erhielt Standing Ovations und tosenden Applaus. (Quelle: t-online)

Als eines der wenigen Staatsoberhäupter durfte König Charles III. vor dem Bundestag sprechen. Auch sonst wird viel Aufwand um den Besuch des Monarchen betrieben. Ist das angemessen?

Am Mittwochnachmittag sprach König Charles III. im Bundestag – eine Ehre, die nur wenigen ausländischen Staatsoberhäuptern zuteilwird. Das fanden viele übertrieben. Der stellvertretende Linken-Vorsitzende, Ates Gürpinar, nannte den Auftritt "absurd". "Erinnern wir uns: Monarchien sind im Grunde Diktaturen mit mehr historischem Lametta", sagte er der "Augsburger Allgemeinen". Ist der Auftritt eines Monarchen im deutschen Parlament angemessen?

Pro
Miriam HollsteinChefreporterin Politik

Ja, die Rede von Charles III. nützt auch uns

Wissen Sie noch, wo Sie waren, als Lady Diana tödlich bei einem Verkehrsunfall verunglückte? Ich bin mir sicher: Alle, die Jahrgang 1990 und älter sind, können sich noch sehr genau an diesen Moment erinnern, als die Nachricht kam. Dabei hätte es uns recht egal sein können, ob in Paris die geschiedene Frau eines Kronprinzen aus einem Land verunglückt, das ein veraltetes Gesellschaftsmodell – die Monarchie – lebt.

Aber so ist das eben nicht mit dem britischen Königshaus. Auch hier fasziniert es viele Menschen. Ein Grund findet sich in der Geschichte. Die Wurzeln der Windsors liegen in Deutschland. Ihre Vorfahren kamen aus den Häusern Sachsen-Coburg und Gotha, Hessen, Hannover und Preußen. Es gibt hier also rein historisch eine besondere Verbindung.

Hinzu kommt, dass die Mutter von Charles, Königin Elizabeth II., eine Jahrhundertfigur war, die wie keine andere Persönlichkeit die europäische Kriegs- und Nachkriegsgeschichte prägte und eine Konstante in ihr war.

Und schließlich steht das britische Königshaus eben nicht nur für ein überholtes Staatsmodell. Es ist eine Projektionsfläche für die Sehnsucht, dass "die da oben" auch ein bisschen wie wir sind. Mit großen Liebesbeziehungen, Seitensprüngen, hässlichen Scheidungen, Eltern-Kind-Konflikten, Schicksalsschlägen.

Jede Gesellschaft braucht eine solche Projektionsfläche, die sich allem Rationalen entzieht. Weil wir den Windsors nahestehen (siehe historische Verbindungen), nehmen auch bei uns die Royals ein Stück weit diese Funktion ein.

Muss deshalb ein nicht demokratisch gewählter Monarch im Bundestag sprechen? Gegenfrage: Warum nicht? Auch Papst Benedikt XVI. hat schon im Bundestag eine Rede gehalten, ebenso wie Wladimir Putin, der schon damals nicht unbedingt für eine Vorzeige-Demokratie stand.

Entscheidend ist doch die Frage, was ein solcher Auftritt bringt. Die deutsch-britischen Beziehungen befinden sich seit dem Austritt Großbritanniens aus der EU Anfang 2020 im Umbruch. Angesichts der Tatsache, dass wir nicht wissen, wer nach den nächsten US-Wahlen dort an der Spitze steht, und was das für die transatlantischen Beziehungen bedeutet, sollte uns sehr daran gelegen sein, weiterhin ein gutes Verhältnis zum Vereinigten Königreich zu pflegen. Wir brauchen die Briten in einer sich dramatisch wandelnden Welt an unserer Seite, ob innerhalb oder außerhalb der EU.

In Charles III. haben wir bei diesem Ziel einen Verbündeten. Der König mag uns Deutsche, hat auch zu unseren Regierungen stets gute Kontakte gepflegt. Klug ist er außerdem auch noch.

Deshalb: Solange die Briten selbst die Monarchie nicht abgeschafft haben, kann auch uns Deutschen ein bisschen "Hail to the King" und eine Rede des Königs im Bundestag nicht schaden.

Kontra
Heike VowinkelTextchefin

Nein, das widerspricht dem Geist des Grundgesetzes

Was haben Wolodymyr Selenskyj, António Guterres, Inge Auerbach und Alfred Grosser gemein?

Der Präsident der Ukraine, der Generalsekretär der Vereinten Nationen, die Holocaust-Überlebende und der deutsch-französische Publizist gehören zu den wenigen Gästen, die bislang im Deutschen Bundestag eine Rede halten durften. Eine Ausnahme, die rechtlich nicht geregelt ist. Aus guten Gründen ist der Kreis derjenigen, die im deutschen Parlament reden dürfen, begrenzt auf Abgeordnete des Deutschen Bundestags, Mitglieder des Bundesrats, der Bundesregierung sowie ihre Beauftragten.

Wer sich die Ausnahme-Liste genauer anschaut, erkennt schnell: Es sind überwiegend gewählte Repräsentanten von Ländern oder Organisationen, die in besonderen Situationen sprechen: Selenskyij für sein angegriffenes Land. Guterres während der Corona-Pandemie. Oder Auerbach und Grosser anlässlich besonderer Gedenktage wie der Befreiung von Auschwitz oder des Beginns des Ersten Weltkriegs.

Und König Charles III.? Nichts davon trifft auf ihn zu. Dennoch durfte er jetzt im Deutschen Bundestag eine Rede halten. Das widerspricht dem Geist des Grundgesetzes und ist damit, milde gesagt, ein unglückliches Zeichen, schärfer formuliert: geschichtsvergessen. Seinen Auftritt hätten wir uns ersparen sollen.

Es war eine große Errungenschaft, als Deutschland 1918 nach dem Desaster des Ersten Weltkriegs die Monarchie abschaffte und zu einer parlamentarisch-demokratischen Republik wurde. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes knüpften daran an, als sie in das Grundgesetz schrieben: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus", dem Deutschen Bundestag damit die zentrale Rolle in der Staatsorganisation zuwiesen und die Macht des höchsten Repräsentanten, des Bundespräsidenten, vor allem auf das reduzierten: Repräsentation.

König Charles III., ein qua Geburt ins Amt gekommenes Staatsoberhaupt, im Bundestag reden zu lassen, widerspricht diesem Geist – und das auch noch ohne Not. Denn es geht nicht darum, ihm protokollarische Ehren zu verwehren. Diese stehen ihm ohne Zweifel zu. Die deutsch-britische Verbundenheit lässt sich auch mit Staatsbanketten und Treffen von Regierungs- und Staatsvertretern stärken.

Aber das Rederecht im Deutschen Bundestag ist ein großes, ein demokratisches Privileg. Ausnahmen von der Regel, dass es nur gewählten Vertretern der Deutschen zusteht, sollten daher wohlüberlegt und gut begründet sein.

Ja, auch Wladimir Putin ist kein lupenrein demokratischer Vertreter seines Landes und hat schon im Bundestag gesprochen. Weshalb auch diese Entscheidung kritikwürdig war. Auch Papst Benedikt steht als oberster Repräsentant der Katholiken nicht für das demokratische Prinzip. Schon damals hätte man fragen müssen: Ist der Deutsche Bundestag der richtige Ort für seine Rede?

Und wer nun einwendet, König Charles habe, als er noch Prinz war, schon einmal im deutschen Parlament gesprochen: Damals geschah dies anlässlich einer Gedenkstunde zu Ehren der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft, die im Zeichen der deutsch-britischen Freundschaft stand. Aber aktuell? Was ist der Anlass?

Dass er auf Staatsbesuch ist? Auf Staatsbesuch sind viele. Das allein sollte als Grund nicht reichen.

Der Ältestenrat des Deutschen Bundestags entscheidet darüber, welche Gäste im Parlament reden dürfen. Als Hüter des demokratischen Geistes des Parlaments sollte er künftig besser überlegen, wem er das Ausnahme-Privileg gewährt.

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Verwendete Quellen
  • Liste der Reden ausländischer Gäste im Bundestag: https://www.bundestag.de/parlament/geschichte/gastredner
  • Eigene Recherchen
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