Reform beschlossen So will die Merz-Regierung schneller abschieben

Die Bundesregierung will künftig ohne den Bundesrat über sichere Herkunftsländer entscheiden. Menschen in Abschiebehaft sollen zudem keinen Anwalt mehr gestellt bekommen.
Die Bundesregierung hat eine Reform beschlossen, die ihre Handlungsspielräume in der Asylpolitik deutlich erweitern soll. Wie das Bundespresseamt am Mittwoch mitteilte, soll das Innenministerium künftig per Rechtsverordnung Staaten als sichere Herkunftsländer einstufen können – ohne vorherige Zustimmung des Bundesrats.
Hintergrund der Änderung ist, dass Vorhaben dieser Art in der Länderkammer wiederholt an der Ablehnung von Ländern mit grüner oder linker Regierungsbeteiligung gescheitert waren.
Kein Anwalt mehr für Menschen in Abschiebehaft
Ziel der Neuregelung ist es, Asylverfahren zu beschleunigen und Abschiebungen zu erleichtern. Laut Innenministerium bleibt das individuelle Recht auf Asyl unberührt. Die Einstufung als sicheres Herkunftsland soll sich nur auf Staaten beziehen, in denen aus Sicht der Bundesregierung keine systematische Verfolgung stattfindet.
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist konkret festgehalten: "Wir beginnen mit der Einstufung von Algerien, Indien, Marokko und Tunesien." Weitere Staaten sollen demnach geprüft werden.
Ebenfalls Teil des Kabinettsbeschlusses ist der Wegfall einer Regelung, nach der Menschen in Abschiebehaft einen staatlich finanzierten Rechtsbeistand erhalten müssen. Diese Vorschrift war während der Amtszeit der Ampel-Regierung auf Drängen der Grünen eingeführt worden. Sie galt auch für Personen, die im sogenannten Dublin-Verfahren in einen anderen EU-Staat überstellt werden sollten. Die Reformpläne müssen noch vom Bundestag beschlossen werden.
- Nachrichtenagentur dpa
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