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CSU-Chef Seehofer streitet mit SPD über Familiennachzug


Der schnelle Überblick
Darum geht es im Streit um den Familiennachzug

Von dpa, jasch

05.12.2017Lesedauer: 3 Min.
Flüchtlinge bei einer Weihnachtsfeier in Niedersachsen.Vergrößern des BildesFlüchtlinge bei einer Weihnachtsfeier in Niedersachsen. (Quelle: Swen Pförtner/dpa-bilder)
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Bei den Verhandlungen zur Großen Koalition ist der Familiennachzug für Ausländer einer der großen Streitpunkte zwischen CSU und SPD. Ein Blick auf den Kern des Streits.

Union und SPD sind sich noch nicht einmal sicher, ob sie überhaupt über eine neue große Koalition sprechen wollen, da deutet sich schon ein großer Streitpunkt an. Nach dem Willen der Sozialdemokraten soll der bis März 2018 ausgesetzte Familiennachzug für Ausländer mit eingeschränktem Schutzstatus (subsidiär Schutzberechtigte) wieder erlaubt werden. CSU-Chef Horst Seehofer ist strikt dagegen: "Das wäre wieder eine so massive Zuwanderung, dass die Integrationsfähigkeit Deutschlands total überfordert wäre", sagte er am Dienstag der "Bild"-Zeitung.

Was bedeutet subsidiärer Schutz?
Das Wort subsidiär stammt ursprünglich aus dem Lateinischen und bedeutet in der Debatte um Flüchtlingspolitik so viel wie behelfsmäßig oder vorübergehend. Subsidiäre Schutzberechtigte dürfen zumindest vorübergehend in Deutschland bleiben, weil in ihnen in ihrer Heimat Gefahr droht – durch Krieg, die Todesstrafe oder Folter. Im Gegensatz zu Asylberechtigten werden sie aber in ihrer Heimat nicht individuell politisch verfolgt.

Flüchtling, Asylberechtigte, subsidiär Schutzbedürftige – wo liegt eigentlich der Unterschied?
Grundsätzlich gibt es drei Schutzformen: Flüchtlingsschutz, Asylberechtigung und subsidiärer Schutz. Der Flüchtlingsschutz greift bei individueller Verfolgung durch staatliche und nichtstaatliche Akteure. Asylberechtigte werden in ihrer Heimat individuell von staatlichen Stellen verfolgt. Der subsidiäre Schutz kann gewährt werden, wenn im Heimatland zwar keine Verfolgung, aber ernsthafter Schaden droht.

Um wie viele Menschen geht es?
Rund 250.000 Menschen haben dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zufolge derzeit einen eingeschränkten Schutzstatus. Die meisten dieser Menschen sind vor dem Bürgerkrieg aus Syrien und Irak nach Deutschland geflohen.

Welche Rechte haben subsidiär Schutzberechtigte in Deutschland?
Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus dürfen zunächst ein Jahr in Deutschland bleiben. Diese Zeit kann danach um weitere zwei Jahre verlängert werden. Nach sieben Jahren im Land können die Menschen eine Niederlassungserlaubnis bekommen. Um arbeiten zu dürfen, brauchen subsidiär Schutzberechtigte eine Erlaubnis der Arbeitsagentur. Die Menschen dürfen außerdem nicht abgeschoben werden, wenn ihnen am Zielort Gefahr droht.

Dürfen subsidiär Schutzberechtigte ihre Familien nachholen?
Subsidiär Schutzberechtigte dürfen normalerweise ihre Familien nach Deutschland nachholen. Das gilt für Ehepartner und ledige, minderjährige Kinder. Im Zuge der Flüchtlingsdebatte verständigten sich Union und SPD aber im März 2016 darauf, den Familiennachzug für zwei Jahre auszusetzen. Diese Frist läuft im März 2018 aus. Die Union will den Nachzugsstopp darüber hinaus verlängern, die SPD hingegen möchte den Familiennachzug erleichtern. Ihr Argument: Familien seien leichter zu integrieren als allein lebende Männer.

Wie viele Menschen könnten über den Familiennachzug nach Deutschland kommen?
Das weiß niemand mit Sicherheit. Für Warnungen, dass Millionen weitere Menschen per Familiennachzug nach Deutschland kommen könnten, gibt es keine belastbare Grundlage. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sagte im Wahlkampf, er rechne pro Flüchtling mit einer weiteren Person, die nach Deutschland kommt. Das entspräche rund 600.000 Nachzüglern. Das von der SPD geführte Auswärtige Amt nannte zuletzt deutlich niedrigere Zahlen und sprach von 100.000 bis 200.000 berechtigten Nachzüglern. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) rechnet in einer Untersuchung von Oktober damit, dass nach der aktuellen Rechtslage bis zu 120.000 Menschen Anspruch darauf haben, nach Deutschland nachgeholt zu werden. Sollten auch subsidiär Schutzberechtigte wieder Angehörige nachholen dürfen, stiege diese Zahl um weitere 60.000 Menschen, so die Forscher.

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