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Gesetzentwurf: Bundesrat will Gaffer härter bestrafen


Wenn sie Todesopfer filmen
Bundesrat will Gaffer härter bestrafen

Von afp, dpa
02.03.2018Lesedauer: 2 Min.
Der Bundesrat will, dass Gaffer härter bestraft werden können. Deshalb hat er jetzt eine Gesetzesinitiative beschlossen.Vergrößern des BildesDer Bundesrat will, dass Gaffer härter bestraft werden können. Deshalb hat er jetzt eine Gesetzesinitiative beschlossen. (Quelle: Lino Mirgeler/dpa-bilder)
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Der Bundesrat will Gaffern an den Kragen: Künftig soll auch das Filmen von Leichen mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden können. Das Länderparlament hatte ein solches Gesetz schon einmal gefordert.

Die Länder wollen das sensationsgierige Fotografieren und Filmen von Todesopfern bei Unfällen verhindern. Zur Abschreckung soll es deshalb unter Strafe gestellt werden. Der Bundesrat beschloss, einen entsprechenden Gesetzentwurf erneut in den Bundestag einzubringen.

Demnach sollen auch Aufnahmen von Toten mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe geahndet werden. Bisher ist dies nur für lebende Menschen geregelt. Schon der Versuch, wenn Gaffer bei Unglücken zum Beispiel ihr Handy zücken, soll künftig strafbar sein.

Gesetz zum Schutz der Opfer-Würde

Der Bundestag muss sich nun mit der Initiative beschäftigen. Der Bundesrat argumentiert, immer öfter würden bloßstellende Bilder über soziale Netzwerke verbreitet oder an Medien gegeben. Daher solle der Schutz des Persönlichkeitsrechts für Verstorbene gestärkt werden.

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) sagte, es gehe auch um Abschreckung. "Was Gaffer in Deutschland regelmäßig tun, ist unverantwortlich, menschenverachtend und abscheulich." Es seien Fälle bekannt, in denen Menschen über Facebook vom Tod eines Angehörigen bei einem Unfall erfahren hätten und nicht von der Polizei. Die Neuregelung solle unbefugte Aufnahmen unterbinden. "Wir tun dies im Interesse der Opfer und zum Schutz ihrer Würde", sagte Pistorius.

Verkehrsexperten raten nun, die filmenden oder fotografierenden Gaffer mit den eigenen Waffen zu schlagen: Die Polizei könnte an Unfallorten Kameras aufstellen, Gaffer filmen und deren Autokennzeichen später auswerten.

2016 schon einmal ein solches Gesetz gefordert

Die Länderkammer hatte schon 2016 einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, das Parlament griff diesen Aspekt aber vor der Bundestagswahl nicht auf. Dadurch war der Vorstoß hinfällig geworden, so dass die Länder nun einen neuen Anlauf gestartet haben.

Es ist Alltag auf deutschen Straßen, dass Schaulustige bei Verkehrsunfällen für die bessere Sicht auf Verletzte oder gar Tote extrem langsam fahren oder gar stehen bleiben und damit Staus verursachen. 2,6 Millionen Verkehrsunfälle gab es im vergangenen Jahr, viele davon so schwer, dass 388.000 Menschen verletzt und knapp 3200 getötet wurden.

Verwendete Quellen
  • dpa
  • afp
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