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Bundesregierung fordert Finanzausschluss der NPD


Statt totalem Verbot
Bundesregierung fordert: kein Geld für NPD

Von dpa
18.04.2018Lesedauer: 1 Min.
Der Bundesadler im Bundestag: Nach dem Bundesrat fordert nun die Bundesregierung den Finanzausschluss der NPD.Vergrößern des BildesDer Bundesadler im Bundestag: Nach dem Bundesrat fordert nun die Bundesregierung den Finanzausschluss der NPD. (Quelle: imago-images-bilder)
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Im vergangenen Jahr wurde der Antrag auf ein NPD-Verbot abgelehnt. Die Bundesregierung will nun ein Schlupfloch nutzen: Der NPD soll der Geldhahn zugedreht werden. Das Verfassungsgericht soll das entscheiden.

Nach dem Bundesrat wird nun auch die Bundesregierung beantragen, die rechtsextremistische NPD generell von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Einen entsprechenden Beschluss fasste das Kabinett am Mittwoch. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) erklärte: "Wir können und wollen es nicht hinnehmen, dass eine Partei, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft, Leistungen aus der staatlichen Parteienfinanzierung erhält." Über den Antrag auf Finanzierungsausschluss entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

Das Gericht hatte 2017 einen zweiten NPD-Verbotsantrag des Bundesrats abgewiesen, die Partei aber zugleich als verfassungsfeindlich eingestuft. Grund für die Ablehnung eines Verbots war, dass die NPD derzeit zu unbedeutend sei. Die Richter hatten aber auf die Möglichkeit hingewiesen, die Voraussetzungen für den Anspruch auf staatliche Parteienfinanzierung zu ändern. Daraufhin wurde das Grundgesetz dahingehend geändert, dass verfassungsfeindliche Parteien von der Finanzierung ausgeschlossen werden können.

Bei der Bundestagswahl im vergangenen September war die NPD von 1,3 Prozent auf 0,4 Prozent der Stimmen gestürzt. Sie erhält deshalb aktuell keine Unterstützung aus Bundesmitteln mehr. Entscheidend für den Anspruch auf staatliche Teilfinanzierung sind die jeweils letzten Ergebnisse bei den Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen. Darüber hinaus wird auf die Höhe der Spenden und Mitgliedsbeiträge geschaut.

Verwendete Quellen
  • dpa
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