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Rundfunkbeitrag: Der steinige Weg zu 86 Cent mehr


Sender reichen Klage ein
Der steinige Weg zu 86 Cent mehr Rundfunkbeitrag

dpa, Anna Ringle

08.12.2020Lesedauer: 3 Min.
Rundfunkbeitrag: ARD, ZDF und das Deutschlandradio ziehen vor das Bundesverfassungsgericht. (Symbolbild)Vergrößern des BildesRundfunkbeitrag: ARD, ZDF und das Deutschlandradio ziehen vor das Bundesverfassungsgericht. (Symbolbild) (Quelle: Hans Scherhaufer/imago-images-bilder)
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Sachsen-Anhalt zieht die Reißleine und blockiert einen höheren Rundfunkbeitrag in Deutschland. Die öffentlich-rechtlichen Sender wollen dagegen klagen. Was bedeutet das Wirrwarr für die Geldbeutel der Bürger?

Debatten über den Rundfunkbeitrag eignen sich für Twitter-Shitstorms, Stammtischgespräche und sogar Koalitionskrisen. Jeder hat aus dem Bauch heraus eine Meinung dazu – wie bei der Fußballnationalmannschaft. Die meisten Haushalte in Deutschland betrifft es nämlich direkt: Ab 1. Januar 2021 – so der ursprüngliche Plan der Länder – sollen sie 86 Cent mehr Rundfunkbeitrag pro Monat zahlen, um die prognostizierten Finanzlücken bei ARD, ZDF und Deutschlandradio von 1,5 Milliarden Euro in den nächsten vier Jahren zu stopfen.

Sind 18,36 Euro also begraben?

18,36 Euro statt 17,50 Euro würden dann vom Bankkonto abgehen. Viele dachten, dass dieser verstaubt anmutende Verwaltungsakt einer Rundfunkbeitragserhöhung geräuschlos verläuft. Doch sie irrten alle: Die Regierung von Sachsen-Anhalt zog jetzt nach einem Riesenkrach vorerst den Stecker.

Ob und wenn ja wann die 86 Cent doch noch kommen, ist jetzt nicht absehbar. Es fächern sich gleich mehrere Pfade auf. Von nun an wird sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe als höchstes Gericht in Deutschland mit dem Fall befassen. Am Dienstag verkündeten die öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und das Deutschlandradio dann, sie wollten wegen der Blockade aus Sachsen-Anhalt vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Klagen Länder auch?

Der Rechtswissenschaftler Bernd Holznagel von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster brachte in einer Stellungnahme für den Landtag in Magdeburg vor einiger Zeit zusätzlich zur Möglichkeit einer Klage von öffentlich-rechtlichen Sendern im Hauptverfahren ein Eil-Verfahren in Karlsruhe ins Spiel. Bei Erfolg könnte der Beitrag – zumindest vorläufig – doch zum 1. Januar steigen, bis das Ganze im eigentlichen Hauptverfahren entschieden ist.

Das Argument: Aus dem Grundgesetz mit Rundfunkfreiheit wird abgeleitet, dass es eine bedarfsauftragsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geben muss. Die wäre dann aber ohne 18,36 Euro aus Sendersicht nicht mehr gesichert.

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Ob nicht nur Sender, sondern auch Länder klagen können oder werden, ist auch Teil des Diskurses der vergangenen Wochen gewesen. Deutliche offizielle Anzeichen gab es bislang nicht dazu.

Forderung nach mehr Reformen und Sparpotenzialen

Die schwarz-rot-grüne Koalition in Sachsen-Anhalt präsentierte an der Oberfläche einen Streit um 86 Cent, doch eigentlich zeigte sich, wie verbittert die Stimmung unter den Regierungspartnern war. Die CDU-Fraktion verschanzte sich in ihrem Nein um jeden Preis und pochte auf die Forderung nach mehr Reformen und Sparpotenzialen im öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem, die auch viele andere in Deutschland wollen.

Darum geht es in der jetzigen Abstimmung aber nicht. Denn die Länder selbst setzen im Vorhinein fest, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu leisten hat und darauf aufbauend ergibt sich dann der Auftrag, der finanziert werden muss. Um diesen Teilaspekt Beitragshöhe geht es bei dem jetzigen Staatsvertrag.

Mehrheit reicht nicht

Am Ende hätten CDU und AfD im Landtag in einer Mehrheit das Beitragsplus, dem alle anderen Länder zugestimmt haben oder es noch tun wollen in diesem Monat, vom Tisch gefegt. Die Bilder wollte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) vermeiden – und zog am Dienstag den Staatsvertrag aus dem Landtag zurück. Damit wollte er auch die Koalition vor einem Auseinanderbrechen bewahren. SPD und Grüne sind für 18,36 Euro, die CDU dagegen.

Eine Mehrheit reicht nicht: Der aktuelle Staatsvertrag samt Beitragsplus wird wohl nicht in Kraft treten. Denn ausnahmslos alle Bundesländer müssten ihn bis Ende Dezember ratifizieren in den Landtagen. 15 Ja-Stimmen reichen nicht – sagt nur ein Land Nein, ist der lang verhandelte Vertrag nichtig und tritt nicht in Kraft. Der Staatsvertrag kann praktisch in die Tonne und müsste neu verhandelt werden.

Verbesserung für kleine Sender

Groll auf die öffentlich-rechtlichen ist in den Debatten und auf Demos immer wieder zu spüren, auch im Netz gibt es schnell zwei erbitterte Lager. Die ganze Debatte um 86 Cent und 1,5 Milliarden Euro zwischen 2021 bis 2024 könnte Impulse geben, dass grundsätzlich über die Verfahren nachgedacht wird, wie der Rundfunkbeitrag künftig zustande kommen soll.

Eine Idee aus den vergangenen Jahren: Mit dem Instrument eines Index, nach dem sich die Höhe des Beitrags anlehnend etwa an Verbraucherpreise oder Inflation automatisch mitbewegen könnte. Bislang ist die Entscheidung zum Rundfunkbeitrag eine sehr lange Kette von einer Empfehlung einer unabhängigen Kommission (KEF) über die Entscheidung aller Ministerpräsidenten, gefolgt von allen Landtagen.

Kleine Sender wie Radio Bremen und der Saarländische Rundfunk werden nun jeden Schritt ganz genau verfolgen, weil es für sie mit dem Staatsvertrag eine weitere Verbesserung gegeben hätte: Die finanzstarken ARD-Anstalten stützen die beiden Sender mit weniger gut ausgestatteten Finanzmitteln. Wie in einem Länderfinanzausgleich funktioniert das auch innerhalb der ARD. Ihr Anteil wäre etwas gestiegen und hätte den beiden Sendern finanziell mehr Luft verschafft. Zuletzt sprach der Verwaltungsrat des Saarländischen Rundfunks von einer "existenziell bedrohlichen" Situation, wenn der Vertrag nicht in Kraft tritt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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