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Copyright-Affäre: ARD und ZDF prüfen Werbung von Linken, Grünen, FDP und CDU


Copyright-Affäre weitet sich aus
ARD und ZDF überprüfen Werbung von Linken, Grünen, FDP und CDU

  • Jonas Mueller-Töwe
Von Jonas Mueller-Töwe

Aktualisiert am 26.10.2018Lesedauer: 4 Min.
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Politiker deutscher Parteien sind gern gesehene Gesprächspartner bei ARD und ZDF: Im Internet nutzen die Parteien die mit dem Rundfunkbeitrag finanzierten Inhalte als Wahlwerbung.Vergrößern des Bildes
Politiker deutscher Parteien sind gern gesehene Gesprächspartner bei ARD und ZDF: Im Internet nutzen die Parteien die mit dem Rundfunkbeitrag finanzierten Inhalte als Wahlwerbung. (Quelle: Benjamin Springstrow/GettyImages/jakkapan21/T-Online-bilder)

Nach der AfD erwischt es nun auch die anderen Parteien: Offenbar haben vor allem die Linken vielfach gegen das Urheberrecht von ARD und ZDF verstoßen. Rechtsstreite könnten drohen.

Deutsche Parteien haben in zahlreichen Fällen für Parteiwerbung in den sozialen Medien urheberrechtlich geschütztes Material der öffentlich-rechtlichen Sender verwendet. Das zeigen Recherchen von t-online.de. Derzeit prüfen mehrere Sendeanstalten der ARD und das ZDF die mutmaßlichen Verstöße gegen das Urheberrecht und erwägen auch rechtliche Schritte.

Über 250 mutmaßliche Rechtsverstöße

t-online.de hatte die Kanäle und Profile aller großen Parteien, ihrer Fraktionen, der großen Landesverbände und des Spitzenpersonals in sozialen Medien ausgewertet. Ausgangspunkt war die AfD, da sie offenkundig fremdes Material versehen mit eigenen Logos verbreitete. t-online.de hat bereits Anfang Oktober darüber berichtet. Nun erreicht die Affäre auch die anderen Parteien – vor allem die Linke, die wie die AfD mit den Inhalten ein Millionenpublikum bespielt.

Insgesamt ergaben die Recherchen auf Facebook, Twitter und YouTube nun 232 problematische Beiträge, in denen Parteien öffentlich-rechtlich produziertes, mit Gebührengeldern finanziertes Material vervielfältigten und verbreiteten – zum Teil nachbearbeitet. In 21 weiteren Fällen sind private Sender betroffen. Laut Urheberrechtsexperten sind davon höchstens Einzelfälle durch das Zitatrecht gedeckt. Im Vergleich der Parteien werden aber große Unterschiede im Ausmaß sichtbar: Besonders die Linke verwendet das Material offenbar systematisch – sogar noch in viel größerem Umfang als die AfD. Bei anderen Parteien handelt es sich eher um vereinzelte Verstöße, meistens durch prominente Parteimitglieder.

Die mutmaßlichen Verstöße und Reichweiten im Einzelnen:

  • Die Linke: 135 Beiträge, über 3,7 Mio. Aufrufe
  • AfD: 48 Beiträge, über 4,6 Mio. Aufrufe
  • Die Grünen: 21 Beiträge, über 580.000 Aufrufe
  • Union: 20 Beiträge, über 160.000 Aufrufe
  • FDP: 7 Beiträge, über 430 Aufrufe
  • SPD: ein Beitrag, über 380.000 Aufrufe

Vor allem bei Linke und AfD werden über die Profile und Kanäle der Partei und der Bundestagsfraktion vielfach Interviews der Parteiprominenz vervielfältigt und ausgespielt. Bei der AfD ist das Material zum Teil stark nachbearbeitet, aber auch die Linke legt beispielsweise Texttafeln über das Material. Ein ähnliches Vorgehen mit Texttafeln und Logos ist vereinzelt auch bei den Grünen zu finden – der Großteil der Fundstellen dort ist aber auf Profile des ehemaligen Parteivorsitzenden Cem Özdemir zurückzuführen. Die Parteiprominenz trägt im Falle der AfD (Alice Weidel) und der Linken (Gregor Gysi) ebenfalls erheblich zur Summe der Fundstellen bei.

Bei den großen Profilen der Union sind in der Auswertung lediglich zwei Posts erfasst – davon könnte einer durchaus vom Zitatrecht gedeckt sein, auf das sich die Fraktion beruft. Für die mutmaßlichen Verstöße der Partei sind in den übrigen 18 Fällen die Kanäle der Jungen Union und ihres Vorsitzenden Paul Ziemiak verantwortlich. Bei der FDP ist es die Bundestagsfraktion, die einen gelassenen Umgang mit dem Material der Sender pflegt. Der einzige Fund bei der SPD war ein Interviewausschnitt mit Kanzlerkandidat Martin Schulz – auf dessen Facebook-Profil.

"Parteien haben wohl kein Verständnis von Urheberrecht"

Für Experten ist die Sachlage klar: "Die Stichprobe zeigt, dass die Parteien wohl kein Verständnis von Urheberrecht haben. Das scheint ein Übel, das sich durch alle Parteien zieht", sagte Rechtswissenschaftler Thomas Hoeren im Gespräch mit t-online.de. Er hatte bereits die Fundstellen der AfD als eindeutige Rechtsverstöße bezeichnet und den Sendern gute Chancen eingeräumt, sollten sie gegen die Nutzung ihrer verfremdeten und vervielfältigten Inhalte vorgehen.

Ähnlich bewertet der Urheberrechtsexperte und Fachanwalt Till Kreutzer die Parteiwerbung mit öffentlich-rechtlichem Material. "Das sind ganz klare Urheberrechtsverletzungen", sagte er t-online.de. Für die Rechtslage mache es keinen Unterschied, ob beispielsweise die Quelle genannt sei oder um eine politische Botschaft ergänzt werde. "Das sind keine Zitate und das ist nicht legal." Es spiele keine Rolle, ob das Material von den Sendern im Internet gezeigt werde. Entscheidend sei, dass die Videodateien von den Parteien dupliziert wurden.

Besonders schwerwiegend seien die Fälle, in denen das Material bearbeitet wurde – also beispielsweise mit Logos versehen. "Das kann über die Höhe des möglichen Schadensersatzes mitbestimmen – in dem Punkt ist die Verwendung des Materials durch die AfD schon besonders bemerkenswert", sagte Kreutzer.

Parteien sehen keine Verstöße – oder schweigen

Auf Anfrage von t-online.de gaben alle Sender an, keine Genehmigungen für die Nutzung durch die Parteien erteilt zu haben. Die ARD-Sendeanstalten NDR, RBB, HR, BR, MDR und WDR schrieben in Stellungnahmen, zunächst den Kontakt zu den Parteien suchen zu wollen – und dann auch rechtliche Schritte zu prüfen. Das ZDF gab an, nur in den Fällen die Löschung der Beiträge zu verlangen, in denen Material des Senders verfälschend verändert werde. Der Sender äußerte sich nicht dazu, ob er so nur im Falle der Parteien oder auch bei privaten Nutzern verfahre.

Im Zuge der Recherche hatte der WDR bereits einmal die AfD auf einen Verstoß aufmerksam gemacht, woraufhin der Beitrag vom Twitter-Profil der Partei gelöscht wurde. Das Material wurde aber über andere Kanäle weiter verbreitet. Rund drei Wochen nach Veröffentlichung der Recherchen wurden nur zwei von 48 Beiträgen entfernt. Auch der rbb hatte angegeben, bereits gegen die AfD wegen Verwendung von Sendematerial vorgegangen zu sein.

Die Linke nahm bis zur Veröffentlichung keine Stellung zur Verwendung der öffentlich-rechtlichen Inhalte. Die AfD hatte bereits Anfang Oktober erklärt, die Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials sei in den offiziellen Kanälen des Verbandes untersagt. Grüne, FDP und CDU beriefen sich auf das Zitatrecht, das die Verwendung kurzer Sequenzen zur Untermauerung von Aussagen zulässig mache. Die SPD teilte mit, sie verwende Film und Tonmaterial der Sender in den sozialen Netzwerken gemäß urheberrechtlicher Vorgaben und nach Absprache mit den Redaktionen der Produktionsfirmen. Der Inhalt werde nicht durch Kürzungen oder Einblendungen verfälscht.

Was halten Sie von der Praxis der Parteien? Diskutieren Sie mit uns im Forum unter diesem Artikel! Wir freuen uns auf Ihre Meinungsbeiträge.

Verwendete Quellen
  • eigene Recherchen
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