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Deutscher Bundestag: Diäten und Zuschläge – so viel verdient ein Abgeordneter


Wie viel verdient ein Mitglied des Deutschen Bundestages?

  • Fabian Jahoda
Von Fabian Jahoda

Aktualisiert am 09.07.2022Lesedauer: 2 Min.
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Der Plenarsaal im Reichstagsgebäude: Hier findet ein Teil der Arbeit statt, für den die Abgeordneten eine Entschädigung erhalten.
Der Plenarsaal im Reichstagsgebäude: Hier findet ein Teil der Arbeit statt, für den die Abgeordneten eine Entschädigung erhalten. (Quelle: imago-images-bilder)
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Mitglieder des Bundestages tragen große Verantwortung. Doch wie viel Geld verdient ein Abgeordneter für seine Arbeit im Parlament? Die Antwort liefert t-online in der Serie Politik-Kompass.

Viele Parlamentarier haben einen dicht getakteten Zeitplan. Für Reden, das Vertreten des Wahlkreises, die Arbeit in den Ausschüssen und alle sonstigen Aufgaben, gibt es auch eine entsprechende Vergütung. Die sogenannte Diät ist dabei allerdings nicht der einzige Geldtopf, über den ein Bundestagsabgeordneter verfügen kann.

Die Abgeordnetenentschädigung bildet gewissermaßen das Grundgehalt. Seit dem 1. Juli 2022 beträgt sie 10.323,29 Euro pro Monat. Die Höhe soll die Unabhängigkeit sicherstellen und der Verantwortung des Amtes gerecht werden. Der Betrag muss regulär versteuert werden.

Für weitere Aufwendungen wie ein Büro im eigenen Wahlkreis, aber auch für Reisen oder Fachliteratur, gibt es die Kostenpauschale. Durch sie erhält jeder Abgeordnete zusätzlich 4.583,39 Euro an steuerfreien Geldern pro Monat. Ein Sitzungs- oder Tagegeld, wie in anderen Parlamenten üblich, gibt es im Deutschen Bundestag nicht.

Nicht alle Zahlungen sind bedingungslos

Büroausstattung, Telefonverträge und Arbeitsgeräte müssen Abgeordnete in der Regel nicht von den zuvor genannten Beträgen bezahlen. Hierfür stellt der Bundestag jedem Abgeordneten bis zu 12.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Anders als bei der Kostenpauschale wird aus dem sogenannten Konto für Sachleistungen nur Geld gegen Vorlage einer Rechnung ausgezahlt.

Durch die hohe Aufgabenlast als Mitglied des Deutschen Bundestages sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für einen Parlamentarier unverzichtbar. Für diese stehen nochmals bis zu 23.205 Euro pro Monat zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Bundestagsverwaltung. Verwandte, Ehepartner, Verschwägerte und ehemalige Lebenspartner dürfen nicht mit Mitteln aus diesem Topf angestellt werden.

Weitere Zuwendungen

Außerdem können Bundestagsabgeordnete kostenfrei die Züge der Deutschen Bahn nutzen. Auch die Kosten für Flugreisen und andere Verkehrsmittel können erstattet werden, wenn die Reise zur Ausübung des Mandats notwendig war.

Manch ein Parlamentarier verdient sogar noch mehr. Die einzelnen Fraktionen können aus ihren Mitteln sogenannte Funktionszulagen zahlen. Damit sollen höhere Arbeitsaufwände, etwa beim Parlamentarischen Geschäftsführer, ausgeglichen werden. Die Höhe legt die jeweilige Fraktion selbst fest.

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Verwendete Quellen
  • Website des Deutschen Bundestages
  • Abgeordnetenwatch: MdB erhielten 4,5 Millionen Euro an Zuschlägen
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