t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuelles

Grundsteuer | Bayern verlängert Frist – folgen andere Bundesländer?


Grundsteuererklärung in Bayern
Das steckt hinter dem Alleingang


Aktualisiert am 31.01.2023Lesedauer: 3 Min.
Nachrichten
Wir sind t-online

Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.
Tegernsee: Immobilienbesitzer in Bayern können sich freuen. Die Frist zur Abgabe der Grundsteuer wird verlängert.Vergrößern des Bildes
Tegernsee: Immobilienbesitzer in Bayern können sich freuen. Die Frist zur Abgabe der Grundsteuer wird verlängert. (Quelle: Alexandra Beier)

Als bisher einziges Bundesland spendiert Bayern seinen Immobilienbesitzern mehr Zeit für die Grundsteuererklärung. Ist das rechtens? Und was folgt daraus?

Fast in letzter Sekunde können Hunderttausende Eigentümer von Grundstücken und Immobilien in Bayern aufatmen: Sie bekommen drei Monate mehr Zeit, um ihre Grundsteuererklärung beim Finanzamt einzureichen (mehr dazu hier). Während der Rest des Landes seine Unterlagen bis 31. Januar abgeben muss, gilt in Bayern nun Ende April als Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung.

Doch wieso darf Bayern einen Sonderweg gehen? Was sind die Gründe für die erneute Fristverlängerung? Und welche Konsequenzen hat sie? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Darf Bayern die Frist eigenmächtig verlängern?

Kurz gesagt: Ja. Denn bei der Grundsteuerreform hat man den Bundesländern eigenen Spielraum gelassen. Dank einer Öffnungsklausel durfte jedes Land selbst entscheiden, ob es sich nach den Vorgaben des Bundes richtet oder eigene Wege geht. Das gilt für die Berechnung der neuen Grundsteuer genauso wie für die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen.

Neben Bayern haben auch Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht und die Grundsteuer landesgesetzlich geregelt. Das Saarland und Sachsen haben die Klausel genutzt, um Steuermesszahlen festzulegen, die von jener im Bundesmodell abweichen. Was die Steuermesszahl für die Grundsteuer bedeutet, lesen Sie hier.

Was ist anders am bayerischen Grundsteuermodell?

Im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern hat sich Bayern bei der Berechnung der neuen Grundsteuer nicht dem Bundesmodell angeschlossen, sondern ein eigenes Modell entwickelt: das sogenannte wertunabhängige Flächenmodell. Dabei spielt der Bodenrichtwert keine Rolle. Relevant sind nur die Flächen von Grund und Boden sowie die Wohn- oder Nutzflächen von Gebäuden. Lesen Sie hier, wie das Bayern-Modell genau funktioniert.

Warum verlängert Bayern die Frist?

Der offensichtlichste Grund dürfte sein: Bayern reagiert schlicht darauf, dass bis zuletzt noch immer knapp ein Drittel aller Grundstückseigentümer im Land die Feststellungserklärung nicht abgegeben hat. Wer das nicht rechtzeitig tut, dem drohen mitunter Verspätungszuschläge und Zwangsgeld. Mehr zu den möglichen Strafen lesen Sie hier.

Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) mutmaßte, dass sich die bayerische Landesregierung mit den Wählern gut stellen wolle. "Dass Bayern aus der Bund-Länder-Verständigung ausschert, mag dem Wahlkampf geschuldet sein", sagte sie. Die Landtagswahl in Bayern findet am 8. Oktober statt.

Offiziell lautet die Erklärung allerdings anders: Nach Aussage von Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) will die Landesregierung mit der verlängerten Abgabefrist für Entlastung sorgen, insbesondere für steuerberatende Berufe. Man wolle niemanden ärgern, sondern das gesamte Steuerverfahren ordnungsgemäß durchführen, so Füracker.

Welche Folgen hat die Fristverlängerung?

Zunächst einmal verschafft sie Eigentümern in Bayern schlicht mehr Zeit, ihre Grundsteuererklärung abzugeben – und gibt damit so manchem überhaupt die Gelegenheit, sie noch rechtzeitig einzureichen. Doch zu welchem Preis?

Florian Köbler, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft, sagte kürzlich, die Finanzämter seien unter anderem wegen der Grundsteuerreform am Limit. "Jede nicht abgegebene Erklärung verursacht Mehrarbeit und hält das Personal ab, das zu tun, wofür sie eigentlich da sind: für Steuergerechtigkeit und faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen", so Köbler.

Insofern kann man eine Fristverlängerung in die eine wie in die andere Richtung lesen: Kurzfristig sorgt sie dafür, dass sich Finanzbeamte nicht mit Erinnerungsschreiben herumschlagen müssen, sodass sie beispielsweise stattdessen Einkommensteuererklärungen prüfen können. Langfristig stellt sich jedoch die Frage, ob sich das Problem nicht nur verschiebt.

So teilte eine Sprecherin des niedersächsischen Finanzministeriums mit, die Erfahrungen aus der ersten Fristverlängerung hätten gezeigt, dass eine solche Maßnahme eher ein zögerliches Abgabeverhalten fördere. Ursprünglich war als Frist Ende Oktober 2022 gesetzt gewesen. Wegen des schleppenden Eingangs wurde sie aber deutschlandweit bis Ende Januar 2023 verlängert.

Kommunen benötigen Planungssicherheit

Bis Ende dieses Jahres muss die deutsche Finanzverwaltung den Großteil der fast 36 Millionen Grundstücke neu bewerten, damit die Gemeinden rechtzeitig die Datengrundlage haben, um ihrerseits ab 2025 die neue Grundsteuer zu erheben. Die Grundsteuererklärungen dienen den Finanzämtern als Basis für die Neubewertung.

Kommen sie zu spät an, könnte es eng werden. Aus dem NRW-Finanzministerium hieß es, im Falle einer zweiten Verlängerung der Abgabefrist wäre das Grundsteueraufkommen der Städte und Gemeinden zum 1. Januar 2025 gefährdet. Für die Finanzämter sei die noch zur Verfügung stehende Zeit zur Feststellung der Grundsteuerwerte knapp bemessen.

Hintergrund

Die Grundsteuer muss reformiert werden, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnung 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte. Denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Daher müssen nun alle Immobilien und Grundstücke neu bewertet werden. Erstmals fällig wird die neu berechnete Grundsteuer 2025.

Schließen sich weitere Bundesländer der Verlängerung an?

Danach sieht es bisher nicht aus. So sprachen sich bereits Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein gegen eine weitere Fristverlängerung aus. Man rechne damit, dass bis Dienstag sowie in den kommenden Tagen noch zahlreiche Erklärungen eingehen werden.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website