Diebstahl im Freibad? In diesen Fällen gilt die Hausratversicherung auch draußen

Lassen Badegäste ihre Wertsachen auf der Freibadwiese liegen, während sie ihre Runden im Becken drehen, blüht ihnen bei Diebstahl eine böse Überraschung.
Geld, Handy, Wohnungsschlüssel: Einige Wertgegenstände müssen oftmals auch ins Freibad mit. Vor Ort bietet es sich aber an, die wertvollen Dinge in einen Spind einzuschließen. Denn werden sie in einem unbeobachteten Moment aus der Tasche am Liegeplatz entwendet, sehen Beklaute von ihrer Hausratversicherung keinen Cent. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) hin.
Grundsätzlich schütze die sogenannte Außenversicherung einer Hausratpolice Wertgegenstände, die sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden – aber nur bei Raub, räuberischer Erpressung und Einbruchdiebstahl, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.
Bricht ein Langfinger also einen fest im Schwimmbad installierten Spind auf, um an die Wertsachen zu gelangen, leistet die Versicherung. Beim sogenannten einfachen Diebstahl aus der Tasche gehen Versicherte leer aus.
- Nachrichtenagentur dpa
- PM des Bundes der Versicherten