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Bundesländer | Verkehrsbranche: Offene Fragen beim Deutschlandticket


Bundesländer
Verkehrsbranche: Offene Fragen beim Deutschlandticket

Von dpa
07.11.2023Lesedauer: 1 Min.
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Werbung für das Deutschlandticket in Köln. (Quelle: Henning Kaiser/dpa/dpa-bilder)
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Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) zum Deutschlandticket sind aus Sicht der Verkehrsbranche noch nicht alle Unsicherheiten rund um das Abo für den öffentlichen Personennahverkehr beseitigt.

"Die nun für 2024 zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel sind ein gutes Signal und ein wichtiger Schritt für den kurzfristigen Fortbestand des Deutschland-Tickets", teilte der Präsident des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Ingo Wortmann, am Dienstag mit. "Allerdings ist die Finanzierungsfrage damit nicht abschließend und vollständig beantwortet."

Die nun bereitgestellten Mittel würden voraussichtlich nicht für das gesamte kommende Jahr ausreichen. "Mit diesem Beschluss geht die Debatte um die Zukunft des Tickets also in die Verlängerung", teilte Wortmann weiter mit.

Ähnlich äußerte sich auch der Hauptgeschäftsführer des Interessenverbands Allianz pro Schiene, Dirk Flege. "Gut, dass es mit dem Deutschlandticket weitergeht", teilte er am Diensag mit. "Schlecht, dass zentrale Fragen offen bleiben." Bund und Länder müssten sich "gleich zu Jahresbeginn auf ein Gesamtpaket verständigen, das neben einer langfristigen Finanzierung auch die Einführung eines bundesweiten Sozialtickets sowie die dringend nötige Angebotsausweitung des ÖPNV enthält".

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Vertreter der Länder hatten in der Nacht zu Dienstag nach wochenlangem Streit und Warnungen vor einem Aus für das Deutschlandtickets Schritte zu seiner weiteren Finanzierung vereinbart. So sollen in diesem Jahr nicht verbrauchte Zuschüsse im kommenden Jahr genutzt werden dürfen, um bei den Verkehrsunternehmen finanzielle Nachteile auszugleichen, die durch das günstigere Ticket entstanden sind. In den Blick rückt auch der Preis von 49 Euro, der ausdrücklich als "Einführungspreis" gilt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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