Menü Icont-online - Nachrichten für Deutschland
HomeWirtschaft & FinanzenAktuellesVerbraucher

Rente: Wie viel darf ich eigentlich bei der Witwenrente hinzuverdienen?


Wie viel darf ich bei der Witwenrente hinzuverdienen?

  • Christine Holthoff
Von Christine Holthoff

Aktualisiert am 28.01.2023Lesedauer: 1 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
Qualitativ geprüfter Inhalt

Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Rentnerin bei der Arbeit (Symbolbild): Bei der Witwenrente gelten für den Hinzuverdienst bestimmte Freibeträge.
Rentnerin bei der Arbeit (Symbolbild): Bei der Witwenrente gelten für den Hinzuverdienst bestimmte Freibeträge. (Quelle: DGLimages/Getty Images)
Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo
Schlagzeilen
AlleAlle anzeigen
Symbolbild für einen TextNord-Stream-Sabotage: neue HinweiseSymbolbild für einen TextRussische Politikerin wohl vergiftetSymbolbild für einen Text"Oben ohne" baden? Das sagen die Frauen
Anzeige
Loading...
Loading...
Loading...

Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Bis zu welchem Hinzuverdienst wird die Witwenrente nicht gekürzt?

Eine Witwen- oder Witwerrente soll helfen, den Lebensunterhalt der Hinterbliebenen zu sichern. Ist ein höheres eigenes Einkommen vorhanden, kann die Rente allerdings gekürzt werden. "Einkommen wird nur dann tatsächlich auf die Rente angerechnet, wenn es einen festgelegten Freibetrag übersteigt", sagt Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund zu t-online.

Der Freibetrag liegt zurzeit bei Wohnsitz in den alten Bundesländern bei rund 951 Euro und in den neuen Bundesländern bei rund 938 Euro (Stand: Januar 2023). Diese Freibeträge werden immer zum 1. Juli eines Jahres entsprechend der Rentenanpassung erhöht. Was es mit der Rentenanpassung auf sich hat, lesen Sie hier.

Gundula Sennewald, Deutsche Rentenversicherung
Gundula Sennewald, Deutsche Rentenversicherung (Quelle: DRV Bund)

In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit dem Betreff "Rentenfrage" an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".

Neben der eigenen Altersrente gehören auch weitere Einkünfte – wie beispielsweise Entgelt aus einem Minijob – zum Einkommen. "Werden diese Freibeträge mit dem Nettoeinkommen überschritten, wird der darüber liegende Betrag zu 40 Prozent auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet", so Sennewald weiter. Mehr dazu lesen Sie hier.

Dies bedeutet für Sie: Erreicht Ihre Altersrente bereits den Freibetrag, würde bei einem 520-Euro-Job Ihre Witwenrente um 208 Euro (40 Prozent von 520 Euro) gekürzt.

Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo
Verwendete Quellen
  • Gespräch mit Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Preise für Flixtrain-Züge und Mietwagen explodieren
Von Liesa Wölm, Frederike Holewik
  • Florian Schmidt
Ein Kommentar von Florian Schmidt
Einkommen
Alle Aktien der Indizes



Indizes Deutschland








t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online folgen
FacebookTwitterInstagramYouTubeSpotify

Das Unternehmen
Ströer Digital PublishingJobs & KarrierePresseWerbenKontaktImpressumDatenschutzhinweiseDatenschutzhinweise (PUR)Jugendschutz



Telekom
Telekom Produkte & Services
KundencenterFreemailSicherheitspaketVertragsverlängerung FestnetzVertragsverlängerung MobilfunkHilfe & ServiceFrag Magenta


TelekomCo2 Neutrale Website