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KfW-Förderung: Tausende Förderanträge für Heizungstausch bewilligt


Staatsbank KfW
Tausende Förderanträge für Heizungstausch bewilligt


19.03.2024Lesedauer: 2 Min.
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Ein rauchender Kamin im Winter: Wer auf eine Wärmepumpe umsteigen will, kann Fördergelder beantragen. (Quelle: IMAGO/Rolf Poss/imago)

Der Run auf die staatlichen Fördergelder zum Heizungstausch ist groß: Binnen drei Wochen hat die KfW schon Tausende Anträge positiv beschieden.

Drei Wochen nach dem Start des Förderprogramms zum Heizungstausch hat die staatliche Förderbank KfW bereits rund 8.000 Anträge bewilligt. Insgesamt sind demnach Förderbescheide mit einem Gesamtvolumen von 124 Millionen Euro erteilt worden. Das erfuhr t-online aus Ministeriumskreisen.

Das Förderprogramm ist seit dem 27. Februar 2024 freigeschaltet und richtet sich an Hausbesitzer, die auf klimafreundliche Heizungen umsteigen wollen. In vielen Fällen ist das eine Wärmepumpe. Zunächst gilt die Förderung für Eigentümer von bestehenden Einfamilienhäusern, die diese selbst bewohnen. Über das Heizungsgesetz hatte es monatelang heftigen Streit gegeben – nicht zuletzt, weil lange unklar blieb, wie die Förderrichtlinien aussehen.

Fördergelder bei der KfW zu beantragen, geht für Hausbesitzer vergleichsweise schnell. Liegen alle Unterlagen vor und lässt sich die Prüfung automatisch vollziehen, dauert es vom Antrag bis zum bewilligten Bescheid teils nur wenige Minuten. Das Geld erhalten die Antragsteller dagegen erst ab September. Die Arbeiten im Haus müssen abgeschlossen und eine Rechnung eingereicht worden sein.

Förderbonus für einkommensschwache Hauseigentümer

Von der KfW gibt es eine Grundförderung in Höhe von 30 Prozent der Investitionskosten für den Austausch alter, fossiler Heizungen durch neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien. Dazu zählen Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Biomasseheizungen.

Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, gibt es einen Effizienz-Bonus von zusätzlich fünf Prozent. Zudem gibt es einen Einkommensbonus von 30 Prozent der Investitionskosten. Diesen bekommen Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis zu 40.000 Euro, die selbst in ihrem Haus wohnen.

Begrenzte Haushaltsmittel

Hinzu kommt ein Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent der Investitionskosten als Anreiz für eine schnelle Umrüstung. Der Bonus wird für den Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mehr als 20 Jahre alter Biomasse- und Gasheizungen durch eine klimafreundliche Heizung gewährt. Ab 2029 verringert sich der Bonus kontinuierlich.

Die Boni können bis zu einem Höchstfördersatz von 70 Prozent kombiniert werden. Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch liegen bei 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus.

Zuschüsse gibt es, solange die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind. Insgesamt stellt der Bund in diesem Jahr mehr als sechs Milliarden Euro an Zuschüssen und zinsverbilligten Krediten für neue klimafreundlichere Heizungen bereit.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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