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Neue Zahlen: So oft ist Covid-19 eine Berufskrankheit


In den ersten Monaten 2021
Covid-19 war die häufigste Berufskrankheit

Von t-online, mak

23.06.2021Lesedauer: 1 Min.
Pflegerin auf einer Corona-Intensivstation (Symbolbild): Covid-19 war die häufigste Berufskrankheit in den vergangenen Monaten.Vergrößern des BildesPflegerin auf einer Corona-Intensivstation (Symbolbild): Covid-19 war die häufigste Berufskrankheit in den vergangenen Monaten. (Quelle: Max Stein/imago-images-bilder)
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Die Corona-Pandemie hat Deutschland seit anderthalb Jahren im Griff. Jetzt werden Zahlen öffentlich, wie oft Covid-19 als Berufskrankheit anerkannt wurde. Die Statistik ist deutlich.

Erkrankungen mit Covid-19 sind ein größeres Gesundheitsrisiko im Beruf als alle anderen Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle zusammen. Das geht aus aktuellen Meldedaten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hervor, die der "Zeit" vorliegen.

Demnach sind allein in den ersten fünf Monaten 2021 fast 64.000 Covid-19-Infektionen anerkannt worden. Das sind doppelt so viele Meldungen wie sonst in einem gesamten Jahr. Seit Pandemiebeginn wurden fast 160.000 berufsbedingte Corona-Erkrankungen angezeigt, etwas mehr als die Hälfte auch als solche anerkannt.

Diese Berufsgruppen erkranken besonders oft

Besonders häufig erkrankten Beschäftigte in medizinischen Berufen – obwohl sie Schutzausrüstung tragen und bevorzugt geimpft wurden.

Zwei Drittel aller anerkannten Fälle entfallen auf die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, also hauptsächlich auf Pflegepersonal oder Angestellte in Krankenhäusern.

So viele Krankheitsanzeigen habe es in der Geschichte der Unfallkassen noch nie gegeben, sagte ein Sprecher der DGUV laut dem Bericht.

Wer sich Covid-19 als Berufskrankheit anerkennen lassen kann

Lediglich Beschäftigte in Gesundheitsberufen oder der Wohlfahrtspflege können sich Covid-Infektionen als Berufskrankheit anerkennen lassen. Für Beschäftigte in anderen Bereichen ist das nur in Ausnahmefällen möglich.

Wer nicht darunter fällt, muss die Krankheit als Arbeitsunfall melden. Die Beweispflicht ist in dem Fall jedoch höher.

Die Liste der gesetzlich anerkannten Berufskrankheiten umfasst rund 80 Erkrankungen. Spitzenreiter bei den Meldungen waren üblicherweise Hautkrankheiten, Lärmschäden oder Erkrankungen durch Asbest.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • "Zeit"-Vorabbericht
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