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Arbeitsrecht: Wenn der Betriebsarzt das Gehalt sperrt


Beruf & Karriere
Wenn der Betriebsarzt das Gehalt kassiert

dapd, dapd

Aktualisiert am 25.11.2011Lesedauer: 1 Min.
Ein Arzt sitzt vor einem Computer.Vergrößern des BildesUntersuchungen beim Betriebsarzt können mitunter Pflicht sein (Quelle: imago-images-bilder)
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Firmen dürfen ihren Mitarbeitern den Lohn sperren, wenn diese sich nicht vom Betriebsarzt untersuchen lassen möchten. Wie das Frankfurter Arbeitsgericht jetzt entschied, kann die Firma demnach einen Arbeiter freistellen und sein Gehalt einbehalten, wenn dieser nicht an regelmäßigen betriebsärztlichen Untersuchungen teilnimmt (Az.: 7 Ca 1552/11). Geklagt hatte ein Kranführer gegen einen Motorenhersteller und scheiterte mit seinem Widerstand vor Gericht.

Ärztliche Kontrollen sind zumutbar

Der Kranführer hatte mehr als zehn Jahre für das Unternehmen gearbeitet. In dieser Zeit wurde er nie ärztlich untersucht. Als dann der Arbeitgeber eine Urinprobe sowie den Besuch beim Arzt forderte, verweigerte sich der Mann. Er sei nicht krank und deshalb uneingeschränkt arbeitsfähig. Die Firma beharrte jedoch auf ihrem Standpunkt, stellte den Kranführer frei und zahlte auch kein Gehalt mehr, wogegen der Mann vor Gericht klagte.

Laut Urteil müssen sich Arbeitnehmer mit einer solchen Tätigkeit auf Anordnung der Firma regelmäßigen ärztlichen Kontrollen unterziehen. So gehe es bei den Untersuchungen nicht nur um sichtbare Krankheiten, sondern auch um versteckte Beschwerden wie Diabetes, die schwerwiegende Auswirkungen auf die Arbeitsleistung haben könnten. Verweigere ein Mitarbeiter derartige Untersuchungen, dürfe man ihn daher freistellen und das Gehalt sperren, erklärte das Gericht.

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