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Studentenjobs - Geld verdienen neben dem Studium


Im Studium
Studentenjobs - was ist besonders zu beachten?

us (TP)

25.04.2014Lesedauer: 2 Min.
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Zur Bestreitung des eigenen Lebensunterhalts sowie der mit dem Studium verbundenen Kosten sind Studenten häufig auf Nebenjobs angewiesen. Typische Studentenjobs sind als geringfügige Beschäftigung mit Arbeitszeiten außerhalb der Studienzeiten verbunden oder auf die Semesterferien beschränkt.

Was unterscheidet Studentenjobs von anderen?

Studentenjobs unterscheiden sich nicht zwangsläufig von anderen geringfügigen Beschäftigungen, da jede kurzfristige oder geringfügige Beschäftigung auch von Studenten ausgeführt werden kann. Die Besonderheit typischer Studentenjobs besteht darin, dass Studenten unter Einhaltung einiger Voraussetzungen von der Sozialversicherungspflicht befreit sind:

  • Studentenjob erfolgt nebenberuflich neben dem hauptberuflichen Studium
  • dauerhafte geringfügige Beschäftigung mit begrenztem Einkommen bis 450 Euro monatlich
  • wöchentliche Arbeitszeit bis 20 Stunden.

Zeitlich begrenzte Studentenjobs

Viele Studenten nutzen die lange Dauer der Semesterferien für Studentenjobs. Auch diese zeitlich begrenzten Arbeitsverhältnisse über den Zeitraum der Semesterferien sowie andere kurzfristige Beschäftigungen mit einer ununterbrochenen Höchstdauer von zwei Monaten im Jahr sind sozialversicherungsfrei.

BAföG und Kindergeld nicht gefährden

Damit der Bezug von BAföG und Kindergeld durch Studentenjobs nicht gefährdet wird, darf Ihr Job bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Kindergeld erhalten Ihre Eltern nur, wenn das Einkommen aus Ihrem Job nicht höher als 7680 Euro im Jahr ist.

Wenn Sie BAföG beziehen, dürfen Ihre jährlichen Einkünfte nicht höher sein als 4800 Euro. Zu den Einkommensgrenzen für Kindergeld und BAföG wird die Werbungskostenpauschale von jährlich 920 Euro addiert. Die Einkommensgrenze für das BAföG erhöht sich zusätzlich um eine Sozialpauschale von 21,5 Prozent.

Was ist mit der Steuerpflicht?

Auch als Student mit Nebenjob sind Sie grundsätzlich steuerpflichtig. Übersteigt Ihr jährliches Einkommen aus Studentenjobs den Grundfreibetrag nicht, fallen auch keine Steuern an. Bei Minijobs besteht darüber hinaus die Möglichkeit der pauschalen Versteuerung in Höhe von 2 Prozent durch den Arbeitgeber.

Führt der Arbeitgeber die pauschale Steuer für Ihren Studentenjob ab und Ihr Jahreseinkommen überschreitet den Grundfreibetrag nicht, erhalten Sie die gezahlten Steuern im Rahmen der Lohn- und Einkommensteuererklärung zurück.

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