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Feuerwerk und Musik: Wie viel Silvesterparty ist drin?


Wie viel Silvesterparty ist drin?

Von dpa
19.12.2019Lesedauer: 3 Min.
Party! Aber bitte nicht zu laut: Auch über den Jahreswechsel dürfen Feiern nicht aus dem Ruder laufen.Vergrößern des BildesParty! Aber bitte nicht zu laut: Auch über den Jahreswechsel dürfen Feiern nicht aus dem Ruder laufen. (Quelle: dpa-tmn./dpa)
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Bonn (dpa/tmn) - Gemeinsam mit Freunden oder der Familie das alte Jahr ausklingen lassen und das neue mit prächtigem Feuerwerk begrüßen? Na klar! Aber wer daheim feiert, sollte ein paar Dinge beachten, damit die Stimmung der Nachbarn nicht kippt.

Wie laut darf die Party werden?

Das Ernüchternde gleich vorneweg: "Das Gesetz macht keine Ausnahme für bestimmte Anlässe, zum Beispiel Weihnachten oder Silvester", sagt Sebastian Bartels vom Berliner Mieterverein. Die Nachtruhe gilt so wie im Rest des Jahres - und das ist weit vor Mitternacht. Allerdings setzen Gerichte nach Bartels Erfahrung für Lärm an diesen Feierhöhepunkten eine höhere Toleranzgrenze an.

Wann Nachtruhe ist, legt jedes Bundesland selbst fest. Üblich ist, dass es von 22.00 bis 6.00 Uhr im Haus und für die Nachbarn ruhig sein soll, erklärt Petra Uertz vom Verband Wohneigentum in Bonn. "Nachtruhe bedeutet, dass außerhalb der Wohnung Geräusche, die dort drinnen gemacht werden, nicht besonders störend wahrgenommen werden." Eine feste Dezibel-Grenze gibt es aber nicht. Für Mietwohnungen können Vermieter und Mieter auch andere Ruhezeiten vereinbaren.

Am 31. Dezember kommt noch etwas hinzu: "An Silvester ist es ja typischerweise nicht ganz ruhig. Wenn die Geräuschkulisse im Wohnviertel insgesamt stark ist, darf auch die Party nebenan steigen", sagt Uertz. "Wenn in der direkten Umgebung sowieso sehr viel los ist, stört mein Partylärm nicht besonders."

Müssen Nachbarn vorher von der Feier wissen?

Eine Pflicht gibt es nicht. Die Ankündigung hat zudem rechtlich keine Wirkung: "Auch wenn man die Feier ankündigt, hat man keinen Freifahrtschein für Lärm bis in die Morgenstunden. Die Nachbarn können trotzdem um 22.00 Uhr klingeln und bitten, die Bässe runterzudrehen", erklärt Uertz.

Trotzdem: "Es ist allgemein gängig, dass man seine Nachbarn über die geplante Party informiert und um Verständnis bittet. Dann können sie sich seelisch schon darauf einstellen", rät die Expertin. "Je nach Verhältnis kann man sie auch zur Feier einladen - selbst wenn man weiß, dass sie nicht kommen." Mancher zeige sich dann toleranter.

Umgekehrt können Feiernde es ihren Nachbarn leichter machen, indem sie etwa selbst um 22.00 Uhr die Musik leiser stellen. "Und nachdem man um Mitternacht draußen war und das Feuerwerk gezündet oder sich zuprostend angeschaut hat, kann man darauf achten, dass die Nacht einen ruhigeren Ausgang hat", schlägt Uertz vor.

Wo darf geböllert werden?

Vom 31. Dezember ab 0.00 Uhr und bis 1. Januar um 24.00 Uhr darf es knallen: Auch ohne besondere Erlaubnis dürfen Volljährige dann Feuerwerkskörper zünden.Tabusind aber die unmittelbare Umgebung von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen. Auch nah an besonders brandempfindlichen Gebäuden dürfen keine pyrotechnischen Gegenstände abgebrannt werden.

Manche Städte verbieten Feuerwerk und Böller zudem in bestimmten Bereichen. Mittlerweile werden Feuerwerksverbote in verschiedenen Innenstädten diskutiert. Feiernde informieren sich deshalb am besten über die Beschränkungen vor Ort.

Was aber klar ist: Böllern innerhalb von Gebäuden ist zu gefährlich. Auch auf Balkon und Terrasse ist zu wenig Platz, und Raketen könnten sich verirren, warnt Bartels vom Berliner Mieterverein.

Wer haftet für Schäden?

Läuft die Feier aus dem Ruder und etwas geht kaputt, ist die Reparatur aus Vermietersicht Angelegenheit des Mieters, erklärt Bartels.

Dies gelte auch, wenn ein Gast dafür verantwortlich war. "Typisch ist zum Beispiel, dass angetrunkene Gäste auf dem Balkon Raketen zünden, und der Mieter schreitet nicht ein", führt Bartels aus. "Das wäre gegenüber dem Vermieter eine Vertragswidrigkeit. Es kann als bekannt vorausgesetzt werden, dass das zu gefährlich ist."

Grundsätzlich gilt: Der Verursacher ist aber für den Schaden verantwortlich und muss ihn dem Gastgeber ersetzen - ob in der Mietwohnung oder im Eigenheim. Darauf weist Bianca Boss vom Bund der Versicherten hin. "Es muss immer der den Schaden zahlen, der ihn verursacht hat." Hat er eine Haftpflichtversicherung, kann diese einspringen.

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