Berlin (dpa/tmn) - Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten steigt noch einmal: Für 2021 können statt 44.590 Euro dann 46.060 Euro hinzuverdient werden, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin.
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Das heißt: Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen nicht zur Kürzung einer vorgezogenen Altersrente. Ab 2022 gilt dann allerdings voraussichtlich wieder die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro pro Kalenderjahr.
Die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze war für 2020 bereits auf 44.590 Euro erhöht worden. Hintergrund ist der durch die Corona-Pandemie gestiegene Bedarf an medizinischem Personal und die durch Erkrankungen oder Quarantäneanordnungen ausgelösten Personalengpässe in anderen Wirtschaftsbereichen. Mit der Regelung soll die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt erleichtert werden.
Die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze gilt für Neu- und Bestandsrentner. Keine Änderungen gibt es hingegen bei den Hinzuverdienstregelungen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und bei der Anrechnung von Einkommen auf Hinterbliebenenrenten.