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Gesetzentwurf: Elektronische Ausweisfunktion fürs Smartphone soll kommen


Gesetzentwurf
Elektronische Ausweisfunktion fürs Smartphone soll kommen

Von dpa
11.02.2021Lesedauer: 1 Min.
Will man den Personalausweis online verwenden, braucht man bisher ein spezielles Lesegerät.Vergrößern des BildesWill man den Personalausweis online verwenden, braucht man bisher ein spezielles Lesegerät. Bald könnte auch eine Nutzung per Smartphone möglich sein. (Quelle: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa./dpa)
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Berlin (dpa) - Die Menschen in Deutschland sollen sich künftig mit dem Smartphone gegenüber Behörden ausweisen können. So könnten zum Beispiel Autos bequem per Handy zugelassen werden, erläuterte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer, nachdem das Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums beschlossen hatte. Der Bundestag muss noch zustimmen.

Schon heute gibt es Personalausweise, eID-Karten für EU-Bürger oder elektronische Aufenthaltstitel mit Chipkarten, die man für die Nutzung von Online-Verwaltungsleistungen nutzen kann. Dazu braucht es allerdings bislang neben dem Ausweis ein Kartenlesegerät und eine Geheimnummer (PIN). Die Daten zur Person werden dabei aus dem Chip auf der Karte gelesen.

Stattdessen sollen Nutzer ihre persönlichen Informationen künftig direkt auf dem Smartphone oder Tablet speichern können. Zur Identifizierung benötigen sie dann zusätzlich nur noch ihre PIN. Dazu müsse aber ein gewisser Sicherheitsstandard erfüllt sein, heißt es in dem Entwurf. Deshalb dürfte die neue Funktion zu Beginn nicht auf allen mobilen Geräten nutzbar sein.

Derzeit sind etwa 44 Millionen Personalausweise, eID-Karten und elektronische Aufenthaltstitel mit einer aktivierten Funktion für einen elektronischen Identitätsnachweis im Umlauf, wie das Ministerium in der Begründung zum Gesetzentwurf schreibt. Diese Zahl wird sich weiter erhöhen, da seit 2017 nur noch Personalausweise mit Chip-Funktion ausgegeben werden.

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