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Kritischer Blick: Abschlagszahlungen unzulässig erhöht? Netzagentur prüft das


Kritischer Blick
Abschlagszahlungen unzulässig erhöht? Netzagentur prüft das

Von dpa
12.11.2021Lesedauer: 1 Min.
Die Bundesnetzagentur hat gegen eine zulässige Erhöhung von Abschlagszahlungen ein Aufsichtsverfahren eingeleitet.Vergrößern des BildesDie Bundesnetzagentur hat gegen eine zulässige Erhöhung von Abschlagszahlungen ein Aufsichtsverfahren eingeleitet. (Quelle: Oliver Berg/dpa/Archivbild./dpa)
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Köln/Bonn (dpa) - Ein Strom- und Gasversorger aus Köln steht laut Bundesnetzagentur (BNetzA) im Verdacht, Abschlagszahlungen unzulässig erhöht zu haben. Gegen den Energielieferanten sei ein Aufsichtsverfahren eingeleitet worden, teilte die Behörde am Donnerstag in Bonn mit. "Wir prüfen, ob das Unternehmen Erhöhungen von Abschlagszahlungen vorgenommen hat, die das Gesetz nicht erlaubt", erklärte BNetzA-Präsident Jochen Homann laut einer Mitteilung. Es gehe um Abschlagszahlungen sowohl bei Gas als auch bei Strom.

Es bestehe der Verdacht, dass die "Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH" Erhöhungen von Abschlagszahlungen vorgenommen habe, die energierechtliche Anforderungen nicht erfüllen. Grundlage seien Beschwerden von Verbrauchern insbesondere bezüglich des Verhaltens der Marke "Immergrün" bei der Bundesnetzagentur. Das Unternehmen war am Donnerstagnachmittag nach mündlicher und schriftlicher Anfrage zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Nicht zulässig

Nach Angaben der Behörde hatte das Unternehmen am 22. und 23. Oktober Schreiben zur Erhöhung von Abschlagszahlungen verschickt. Die Erhöhung sei unter anderem mit gestiegenen Beschaffungskosten begründet worden. "Eine Erhöhung von Abschlagszahlungen mit dieser Begründung ist allerdings nicht zulässig", so die BNetzA.

Werde eine Abschlagszahlung vereinbart, müsse sie sich nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden richten. "An diese Regelung müssen sich alle Energielieferanten halten."

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