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Negativzinsen: Warum Verwahrentgelte der Banken umstritten sind


Warum Verwahrentgelte der Banken umstritten sind

Von dpa
24.11.2021Lesedauer: 3 Min.
Die Niedrigzinsphase belastet Sparer zunehmend.Vergrößern des BildesDie Niedrigzinsphase belastet Sparer zunehmend. Viele Geldinstitute geben inzwischen Negativzinsen einfach weiter. (Quelle: Boris Roessler/dpa/dpa-tmn./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Eigentlich ist das Geschäft einfach: Sparerinnen und Sparer legen ihr Geld bei einer Bank an und bekommen dafür Zinsen. Doch das funktioniert so schon lange nicht mehr.

In der Niedrigzinsphase müssen die Geldinstitute seit 2014 für ihre Einlagen bei der Europäischen Zentralbank ein Verwahrentgelt zahlen. Aktuell liegt dieser Einlagenzins bei minus 0,5 Prozent. Diese Kosten geben inzwischen immer mehr Geldhäuser an ihre Kundschaft weiter.

Verwahrentgelt benachteiligt Kunden

Allerdings regt sich Widerstand: Verbraucherschützer bezweifeln, ob dieses Vorgehen so rechtens ist. Einen Etappensieg erzielte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor dem Landgericht Berlin. Die Richter entschieden: Ein Verwahrentgelt auf Giro- und Tagesgeldkonten benachteiligt Kunden unangemessen und ist unzulässig (Az.:16 O 43/21).

Die beklagte Bank berechnete 0,5 Prozent pro Jahr auf Einlagen über 25.000 Euro bei Girokonten und über 50.000 Euro bei Tagesgeldkonten. "Die Verwahrung von Einlagen auf einem Girokonto ist aber keine Sonderleistung, für die eine Bank ein gesondertes Entgelt verlangen kann", sagt David Bode, Rechtsreferent beim vzbv.

Null, aber niemals Minus

Der Grund: "Wird auf einem Girokonto kein Geld verwahrt, können Zahlungsaufträge nicht durchgeführt werden - dabei ist ein Girokonto ja für die Zahlungsabwicklung da", so Bode. Die Verwahrung sei eine "Nebenleistungspflicht, die nicht bepreist werden könne".

Zudem wirtschafte ein Geldinstitut auch mit den Einlagen der Kundinnen und Kunden. "Insofern handelt es sich bei Einlagen auf einem Tagesgeldkonto nicht um echte Verwahrung", sagt Bode.

Weitergabe der Kosten betriebswirtschaftliches Kalkül

Aus Branchensicht gibt es an Negativzinsen derzeit keinen Weg vorbei: "Die jahrelange Null- und Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) hat die Marktbedingungen grundlegend geändert", erklärt die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) auf Nachfrage.

Banken und Sparkassen verzeichneten seit Längerem steigende Einlagevolumina. Die Institute müssten darauf unter anderem die Bankenabgabe zahlen und regulatorisch erhöhte Sicherungsmittel zurücklegen. Hinzu kämen die Verwahr- und Abwicklungskosten.

Die nicht benötigte Liquidität der Banken lande auf deren EZB-Konten. Hierauf müssten die Banken einen negativen Zins zahlen. Nach Abzug des gewährten Freibetrags haben die Banken laut DK im Euroraum für diese Überschussliquidität allein im September fast 1,5 Milliarden Euro Negativzinsen an die EZB gezahlt. "Die schrittweise Weitergabe dieser Kosten an die Einlagenkunden ist nach unserer Einschätzung ausschließlich ein betriebswirtschaftliches Kalkül."

Institute haben Freibeträge

Prof. Hartmut Walz, Finanzökonom an der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen, hat an dieser Erzählung allerdings seine Zweifel. "Viele Banken argumentieren, die Negativzinspolitik der EZB würde sie gerade zwingen, die Kosten an die Kundinnen und Kunden weiterzugeben", sagt Walz. "Das ist aber nur die halbe Wahrheit."

Geldinstitute erhalten laut Walz Freibeträge auf die Überschusseinlagen bei der EZB - in Höhe der sechsfachen Mindestreserve. Da diese Mindestreserve seit Längerem bei einem Prozent der gesamten Einlagen liegt, seien sechs Prozent auf dem EZB-Konto für die Bankhäuser strafzinsfrei.

Lagere eine Bank weniger als diese sechs Prozent bei der EZB, müsse sie garkeine Negativzinsenzahlen. "Kein Institut zahlt wirklich Minus 0,5 Prozent Strafzins an die EZB. Realistisch sind eher tatsächliche Kosten der Geschäftsbanken zwischen 0,01 und maximal 0,15 Prozent", so Walz.

Negativzinsen werden als Druckmittel genutzt

Verwahrentgelte spielen aber im direkten Kundengespräch immer öfter eine Rolle. "Minuszinsen werden als Druckmittel eingesetzt", so der Finanzökonom. "Wenn Kunden bestimmte Verträge nicht abschließen, wird ihnen mit Strafzinsen gedroht." Verbraucher sollten Vorschläge deshalb gut prüfen und im Zweifel eine neue Bank suchen.

Eine Ausweichmöglichkeit können nach Ansicht der Verbraucherzentrale Hamburg Sparkonten sein. Das Geld ist ähnlich schnell verfügbar und sicher angelegt. Auch dürften Geldinstitute eigentlich kein Verwahrentgelt für Sparguthaben verlangen. Denn Spareinlagen seien im Grunde Darlehensverträge.

Ob die Verbraucherschützer recht haben, wird bald das Landgericht Frankfurt am Main klären. Dort ist eine Klage derVerbraucherzentrale Hamburg wegen Negativzinsenauf Sparguthaben anhängig. Auch der vzbv hat noch vier Gerichtsverfahren offen. Und gegen das Urteil des Landgerichts Berlin wurde Berufung eingelegt.

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