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Sozialwahl 2023: Rentenversicherung verschickt Briefe mit Wahlunterlagen


Besonderes Schreiben
Darum bekommen Sie jetzt Post von der Rentenversicherung

Von dpa-tmn, cho

Aktualisiert am 26.04.2023Lesedauer: 2 Min.
Frau sichtet Unterlagen (Symbolbild): Eigentlich verschickt die Deutsche Rentenversicherung den Rentenbescheid. Jetzt kommt aber ein anderes Schreiben.Vergrößern des BildesFrau sichtet Unterlagen (Symbolbild): Eigentlich verschickt die Deutsche Rentenversicherung den Rentenbescheid. Jetzt kommt aber ein anderes Schreiben. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn)
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Die Deutsche Rentenversicherung schickt Versicherten und Rentnern in diesen Tagen Briefe außer der Reihe. Was es mit dieser Post auf sich hat.

Roter Umschlag von der Rentenversicherung im Briefkasten? Darin dürften sich die Wahlunterlagen zur Sozialwahl 2023 befinden. Seit 70 Jahren ist sie Bestandteil der deutschen Demokratie, und rund 52 Millionen Menschen dürfen bis zum 31. Mai 2023 ihre Stimme zu Themen wie Gesundheit und Rente abgeben. Doch was hat es eigentlich genau mit der Wahl auf sich?

Was ist die Sozialwahl?

Bei der alle sechs Jahre stattfindenden Wahl bestimmen Versicherte sowie Rentnerinnen und Rentner die Zusammensetzung der höchsten Entscheidungsgremien der Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung. Bei den Krankenkassen ist dieses Gremium der Verwaltungsrat, bei den anderen Sozialversicherungen die Vertreterversammlung.

Diese Gremien entscheiden zum Beispiel über die Verwendung von Beitragsgeldern, das Reha-Leistungsangebot, Bonusprogramme oder die Aufnahme neuer Früherkennungsuntersuchungen. Außerdem bestimmen sie über Widersprüche gegen ergangene Bescheide und kontrollieren die Vertreter, ob Beiträge von Versicherten und Arbeitgebern korrekt verwendet werden.

Wer darf bei der Sozialwahl abstimmen?

Wahlberechtigt sind Versicherte und Rentner, die am 1. Januar 2023 das 16. Lebensjahr vollendet haben und Mitglied einer fünf Ersatzkassen sind (Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, Barmer, KKH und Handelskrankenkasse HKK) oder der Deutschen Rentenversicherung Bund. Das sind rund 52 Millionen Menschen in Deutschland.

Wer sowohl bei der Rentenversicherung als auch bei einer der Krankenkassen Beiträge einzahlt, darf sogar zweimal abstimmen. Anders als bei anderen Wahlen spielt die Staatsangehörigkeit keine Rolle.

Wie funktioniert die Wahl?

Die Stimmzettel müssen spätestens bis zum 31. Mai 2023 wieder bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder den Ersatzkassen eingegangen sein. Der rote Umschlag ist bereits frankiert. Bei den Ersatzkassen können Versicherte in einem Modellversuch erstmals auch online wählen.

Auf den Wahlunterlagen finden Sie dafür einen QR-Code. Ihre Identität können Sie per Versichertennummer auf der Gesundheitskarte nachweisen oder mit dem Personalausweis, sofern die Online-Funktion aktiviert ist.

Der Bundesbeauftragte für die Sozialwahlen, Peter Weiß, erhofft sich von der Online-Wahlmöglichkeit eine etwas höhere Wahlbeteiligung als bei der Sozialwahl 2017, als die Wahlbeteiligung bei etwa einem Drittel lag. Vor allem jüngere Menschen sollen verstärkt erreicht werden.

Wen kann ich bei der Sozialwahl wählen?

Zur Wahl stehen keine politischen Parteien, sondern Listen. Auf dem Wahlzettel stehen keine Personen, sondern Organisationen, die Kandidaten in die Selbstverwaltung entsenden wollen. Das sind in der Regel Gewerkschaften, aber auch kirchliche Arbeitnehmerorganisationen oder zugelassene Gemeinschaften, in denen sich Versicherte organisiert haben. Bei den Krankenkassen gibt es in der Regel vier bis sechs Listen. Als Wähler haben Sie eine Stimme, mit der Sie eine Liste ankreuzen können. Im Juni sollen die Ergebnisse der Wahl vorliegen.

Novum ist diesmal eine Frauenquote von 40 Prozent auf den Wahllisten der Krankenkassen. Bei den anderen Zweigen der Sozialversicherung gilt die 40-Prozent-Quote nur als Empfehlung. "Frauen werden anders krank, haben andere Bedürfnisse", sagte Doris Barnett, stellvertretende Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen. "Deshalb ist es gut, dass wir die Geschlechterquote eingeführt haben."

Weitere Informationen zur Sozialwahl finden Sie unter www.sozialwahl.de.

Verwendete Quellen
  • deutsche-rentenversicherung.de: "Sozialwahl 2023: Rentenversicherung und Ersatzkassen starten mit Versand der Wahlunterlagen"
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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