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Sind Kredite mit Bürgschaft eine gute Alternative?


Ratenkredit
Sind Kredite mit Bürgschaft eine gute Alternative?

cf (CF)

01.06.2012Lesedauer: 2 Min.
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Wenn die eigene Bonität für einen Kredit nicht ausreicht, kann eine Bürgschaft durch einen solventen Bürgen die Lösung sein. In diesem Fall verpflichtet sich der Bürge, bei Zahlungsverzug einzuspringen und die Kreditraten selbst zu zahlen.

Kredit trotz schwacher Bonität: Bürgschaft als Lösung

Für die Genehmigung eines Kredits durch Banken gibt es klare Regeln. Das oberste Prinzip lautet: Der Interessent muss über ein regelmäßiges Einkommen verfügen, das ausreicht, um den Kredit zurückzuzahlen. Bestehen Zweifel an der Zahlungskraft, wird also die Bonität des Kunden als eher schwach eingestuft, gibt es kein Darlehen.

Wer sich trotzdem Geld bei der Bank leihen will, kann versuchen, mithilfe einer Bürgschaft zum Ziel zu kommen. Dabei sucht er sich einen Bekannten oder Verwandten mit besserer Bonität. Dieser haftet gegenüber der Bank für die Rückzahlung des Kredits. Da diese Variante nicht ohne Risiko insbesondere für den Bürgen ist, sollten sich alle Beteiligten genügend Bedenkzeit nehmen.

Bei Zahlungsverzug muss der Bürge einspringen

Das vorrangige Ziel der Bank besteht darin, dass sie das verliehene Geld zuzüglich der Zinsen wiederbekommt. Dafür braucht sie eine Sicherheit. Das ist im Normalfall das Arbeitseinkommen des Kreditnehmers. Es kann sich aber auch um Lebensversicherungen oder sogenannte dingliche Sicherheiten, also Wertgegenstände handeln. Kommt die Bank zu dem Schluss, dass beim Kreditnehmer im Zweifel nicht genug zu holen ist, kommt der Bürge ins Spiel. Gerät der Kreditnehmer mit den Ratenzahlungen in Verzug, kann sich die Bank das Geld vom Bürgen holen. Ein Bürge sollte daher genau prüfen, ob seine finanziellen Mittel für den Fall des Falles tatsächlich ausreichen.

Bürgschaft will gut überlegt sein

Wegen der großen finanziellen Folgen sollte eine Bürgschaft gut überlegt sein. Zudem sollte im Vorfeld geklärt und schriftlich festgehalten werden, wie der Bürge sein Geld zurückerhält, sollte er im Rahmen der Bürgschaft von der Bank zur Kasse gebeten werden.

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