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Persönlich oder online: So beantragt man ein Führungszeugnis

Von dpa
04.10.2017Lesedauer: 1 Min.
Für bestimmte berufliche- oder ehrenamtliche Tätigkeiten verlangen Arbeitgeber oder Organisationen einen Nachweis der Straffreiheit über ein amtliches Führungszeugnis.Vergrößern des BildesFür bestimmte berufliche- oder ehrenamtliche Tätigkeiten verlangen Arbeitgeber oder Organisationen einen Nachweis der Straffreiheit über ein amtliches Führungszeugnis. (Quelle: Stephan Jansen/dpa./dpa)
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Hamburg (dpa/tmn) - Wer ein Führungszeugnis beantragen möchte, hat mehrere Möglichkeiten: Entweder man geht zu seiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung und stellt dort einen Antrag. Oder man stellt den Antrag online - und zwar auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz.

Wichtig ist: Wer den Antrag persönlich stellt, braucht seinen Personalausweis oder seinen Reisepass. Es werden auch Gebühren fällig: Jeweils 13 Euro kostet ein privates oder behördliches Führungszeugnis, 17 Euro muss für ein europäisches Führungszeugnis gezahlt werden. Meist wird das Führungszeugnis nach ein bis zwei Wochen zugestellt.

Wer in dem Dokument falsche Angaben entdeckt, kann dagegen vorgehen. "Am einfachsten ist es, wenn der Betroffene sich an das Einwohnermeldeamt vor Ort wendet und Widerspruch einlegt", sagt Rechtsanwalt Jes Meyer-Lohkamp, der Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist.

Die Behörde leitet dann das Anliegen zusammen mit entsprechenden Beweisen an das Bundesamt für Justiz weiter, das die Angaben im Bundeszentralregister überprüft, gegebenenfalls korrigiert - und dann ein neues Führungszeugnis ausstellt.

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