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Sparkasse: Über 200.000 Kunden wurden die Sparverträge gekündigt


Sparkassenkunden betroffen
Hunderttausende aus Sparverträgen gedrängt

Von dpa
Aktualisiert am 24.12.2019Lesedauer: 1 Min.
Sparkassen-Vertrag:Prämiensparverträge zeichnen sich durch eine vergleichsweise geringe variable Verzinsung aus, die mit nach Laufzeit gestaffelten Bonuszinsen ausgeglichen werden sollen.Vergrößern des BildesSparkassen-Vertrag:Prämiensparverträge zeichnen sich durch eine vergleichsweise geringe variable Verzinsung aus, die mit nach Laufzeit gestaffelten Bonuszinsen ausgeglichen werden sollen. (Quelle: picture alliance / onw-images.de/Marius Bulling/Symbolbild)
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Für Prämiensparer in Deutschland ist 2019 kein gutes Jahr gewesen. Bisher seien über 200.000 Sparkassenkunden aus ihren Sparverträgen gedrängt worden.

Bei Prämiensparverträgen handelt es sich um lukrative Sparverträge ohne feste Laufzeit, die nach 15 Jahren die Höchstverzinsung erreicht haben.

Allein in diesem Jahr seien bisher mehr als 200.000 Sparkassenkunden aus ihren Sparverträgen gedrängt worden, wie aus einer Auswertung des Verbraucherportals biallo.de unter knapp 1.300 Banken und Sparkassen hervorgehe.

Viele Kündigungen von Sparverträgen in Bayern

Spitzenreiter bei Kündigungen sei Bayern, teilte das Portal am Sonntag mit. Im Freistaat hätten 34 Sparkassen Prämiensparverträge gekündigt. Es folgten Niedersachsen mit 13 und Nordrhein-Westfalen mit sieben Sparkassen. Seit Beginn der Kündigungswelle im Jahr 2015 haben den Angaben zufolge insgesamt mehr als 90 Sparkassen Kündigungen verschickt.

Prämiensparverträge zeichnen sich durch eine vergleichsweise geringe variable Verzinsung aus, die mit nach Laufzeit gestaffelten Bonuszinsen ausgeglichen werden sollen. Viele dieser Sparverträge haben nach 15 Jahren die höchste Prämienstufe erreicht und dürfen gekündigt werden.

Im Mai hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe geurteilt, dass langjährige Prämiensparer die Kündigung ihrer Altverträge durch die Sparkassen hinnehmen müssen, wenn sie die einmal vereinbarte Bonusstaffel ausgeschöpft haben. In dem Fall hatten Kunden der Kreissparkasse Stendal in Sachsen-Anhalt geklagt, die drei entsprechende Verträge aus den Jahren 1996 und 2004 weiterführen wollten. (BGH-Urteil vom 14.5.2019 AZ: XI ZR 345/18)

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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