t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuellesImmobilien

KfW-Förderung: Baukindergeld läuft Ende 2020 aus


KfW-Förderung
Baukindergeld läuft Ende 2020 aus

Von dpa
04.09.2019Lesedauer: 1 Min.
Das Baukindergeld läuft aus.Vergrößern des BildesDas Baukindergeld läuft aus. Die Baugenehmigung oder der unterschriebene Kaufvertrag müssen deshalb spätestens am 31. Dezember 2020 vorliegen, um Berücksichtigung zu finden. (Quelle: Bernd Wüstneck./dpa)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Berlin (dpa) - Die Bundesregierung plant derzeit keine Verlängerung des Baukindergelds über Ende 2020 hinaus. Dazu gebe es zur Zeit "keine konkreten Überlegungen", antwortet das Innenministerium auf eine Frage des Parlamentarischen Geschäftsführers der FDP-Bundestagsfraktion, Stefan Ruppert.

BeimBaukindergeldwinkt seit dem vergangenen Jahr für den Bau eines Hauses oder den Kauf einer Immobilie über zehn Jahre ein staatlicher Zuschuss von 1200 Euro je Kind - also 12.000 Euro insgesamt. Bei mehr Kindern gibt es entsprechend mehr Geld. Berücksichtigt werden dabei jedoch nur Kinder im Alter unter 18 Jahren, die zu Hause wohnen und zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits geboren waren.

Familien, die ins eigene Zuhause ziehen, müssen ihr Baukindergeld spätestens sechs Monate nach Einzug beantragt haben. Dazu füllen sie nach Umzug und Ummeldung online das entsprechende Formular imKfW-Zuschussportal aus. Entscheidend ist das Datum, an dem laut der Meldebestätigung das erste Haushaltsmitglied in die neue Immobilie einzieht, erklärt die KfW-Bankengruppe.

Vorgesehen ist ein Fördervolumen von fast zehn Milliarden Euro. Wenn das Geld aufgebraucht ist, schießt der Bund nach bisherigen Plänen nicht nach. Nach früheren Angaben des Bundesinnenministeriums hatten bis Ende Juni mehr als 112.000 Familien eine Förderung beantragt.

Die Chance, Baukindergeld zu beantragen, haben nur Familien, die bis Ende 2020 aktiv werden: Die Baugenehmigung oder der unterschriebene Kaufvertrag müssen spätestens am 31. Dezember 2020 vorliegen.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website