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Mietrechts-Tipp: Wer darf nach der Scheidung in der Wohnung bleiben?


Mietrechts-Tipp
Wer darf nach der Scheidung in der Wohnung bleiben?

Von dpa
24.09.2018Lesedauer: 1 Min.
Nicht immer darf nach einer Trennung derjenige in der gemeinsamen Wohnung bleiben, der im Mietvertrag steht.Vergrößern des BildesNicht immer darf nach einer Trennung derjenige in der gemeinsamen Wohnung bleiben, der im Mietvertrag steht. Entscheidend ist, wer mehr auf die Wohnung angewiesen ist. Foto Karl-Josef Hildenbrand (Quelle: Karl-Josef Hildenbrand./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Wenn eine Ehe auseinandergeht, hat das unter Umständen erhebliche Auswirkungen auf den Mietvertrag. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

Grundsätzlich kann der Ehepartner, der stärker auf die Wohnung angewiesen ist, von seinem Ex-Partner verlangen, dass er ihm die Wohnung alleine überlässt. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der in der Wohnung verbleibende Partner im Mietvertrag als Mieter geführt wird. Er führt dann entweder das bisher gemeinsame Mietverhältnis alleine fort oder tritt in den Mietvertrag des Ex-Partners ein. Das Mietverhältnis wird zu den bestehenden Bedingungen fortgesetzt.

Können sich die Ehepartner nicht einigen, trifft unter Umständen das zuständige Gericht die Entscheidung. Der verbleibende Partner tritt dann ab dem Zeitpunkt in den Mietvertrag ein, an dem dem Vermieter die Mitteilung über die Einigung zugeht oder wenn die gerichtliche Entscheidung rechtskräftig wird.

Der Vermieter kann dies nur durch eine außerordentliche Kündigung verhindern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, warum er mit dem eintretenden Partner den Mietvertrag nicht fortführen kann. Nach Eintritt des Mieters hat der Vermieter einen Monat Zeit, um dieses Kündigungsrecht geltend zu machen.

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