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Rückwirkender Anspruch: Bundestag verlängert und verschärft Mietpreisbremse


Rückwirkender Anspruch
Bundestag verlängert und verschärft Mietpreisbremse

Von dpa
14.02.2020Lesedauer: 1 Min.
Die Mietpreisbremse gilt für weitere fünf Jahre.Vergrößern des BildesDie Mietpreisbremse gilt für weitere fünf Jahre. Zudem können Mieter zuviel gezahlte Miete erstmals auch rückwirkend für bis zu zweieinhalb Jahre zurückfordern. (Quelle: Arne Dedert/dpa./dpa)
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Berlin (dpa) - Der Bundestag hat angesichts der weiter bestehenden Wohnungsnot die Mietpreisbremse um fünf Jahre verlängert und zudem verschärft. Künftig können Mieter zuviel gezahlte Miete erstmals auch rückwirkend für bis zu zweieinhalb Jahre zurückfordern.

Wo die Preisbremse gilt, darf ein Vermieter in der Regel nur zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Das soll vor allem in Ballungsgebieten den weiteren Anstieg der Mieten bremsen. Die bisherige Regelung wäre in wenigen Wochen ausgelaufen, die neue soll bis längstens Ende 2025 gelten.

Zuletzt gab es Anzeichen, dass der stürmische Anstieg der Mieten in den Großstädten nachlässt. In Berlin gingen die Angebotsmieten 2019 nach Zahlen des Branchenverbands Zentraler Immobilien-Ausschuss (ZIA) leicht um 0,7 Prozent zurück. In Hamburg, Frankfurt und München legten sie unterdurchschnittlich zu. Stärker steigen die Angebotsmieten inzwischen in wirtschaftlich wachsenden ländlichen Regionen wie Ostfriesland und Emsland sowie im Umland von Städten wie Bremen, Hamburg, Berlin und München.

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