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BAB beantragen: Ein Leitfaden für Auszubildende und Eltern


Ausbildung
BAB beantragen: Voraussetzungen für Auszubildende

mo (IP)

24.01.2014Lesedauer: 2 Min.
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Die BAB ist für viele Auszubildende, die von zu Hause ausziehen, eine wichtige Unterstützung – diese können Sie bei der jeweiligen Agentur für Arbeit beantragen, wenn Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Hier spielen sowohl das Einkommen der Eltern als auch die Entfernung des Ausbildungsplatzes vom Wohnort der Eltern eine Rolle.

Wer kann die BAB beantragen?

Um die Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB, zu beantragen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. In der Regel wird die BAB nur an Auszubildende mit deutscher Staatsangehörigkeit gezahlt, in Sonderfällen können Sie jedoch auch als ausländische Antragsteller berücksichtigt werden. Grund für die Antragsstellung ist, dass der oder die Auszubildende nicht mehr bei den Eltern oder bei einem Elternteil wohnen kann, da das tägliche Pendeln zwischen Ausbildungsplatz und Wohnsitz der Eltern aufgrund längerer Fahrtzeit (mehr als eine Stunde) nicht zumutbar ist.

Auch wenn ein gestörtes Eltern-Kind-Verhältnis vorliegt und der Auszug aus diesem Grund stattfindet, können Sie BAB beantragen. Wenn Sie bereits über 18 Jahre alt und verheiratet sind oder schon Kinder haben, haben Sie ebenfalls Anspruch auf BAB, selbst wenn Sie noch in der Nähe Ihres Elternhauses wohnen. Zudem müssen Sie als Antragsteller die Vollschulzeitpflicht nach den Gesetzen der einzelnen Bundesländer erfüllt haben. Außerdem werden das eigene Einkommen sowie das Einkommen der Eltern und das des eventuellen Lebenspartners geprüft, denn dieses darf bestimmte Grenzen nicht übersteigen.

So können Sie BAB beantragen

Um BAB zu beziehen, stellen Sie einen Antrag bei der Agentur für Arbeit. Als Auszubildender wenden Sie sich hierzu an die Arbeitsagentur, die zu Ihrem Wohnsitz gehört. Ein Download des Antrags über das Internet ist nicht möglich. Wenn Sie den Antrag erst nach Beginn der Berufsausbildung stellen, erfolgen die Zahlungen rückwirkend nur bis zum Beginn des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde. Sie sollten sich als Antragsteller daher früh genug informieren und alle notwendigen Fristen einhalten. Im Gegensatz zum Bafög muss die BAB nicht zurückgezahlt werden.

Diese Faktoren haben Einfluss auf die Höhe der BAB

Der Maximalbetrag, den Sie erhalten, liegt bei 572 Euro pro Monat – zuzüglich eventuelle Zuschläge für Arbeitskleidung und Monatsfahrscheine. Hiervon werden jedoch noch das Gehalt des Auszubildenden abgezogen und auch das Einkommen der Eltern wird zum Teil verrechnet. Im Zweifelsfall lohnt es sich jedoch immer, einen Antrag zu stellen, da beispielsweise auch die Zahl der Geschwister und andere Faktoren wie der Zivilstand der Eltern eine Rolle spielen.

So können Sie in günstigen Fällen – zum Beispiel wenn die Ausbildungsstelle weit vom Elternhaus entfernt ist und Geschwister vorhanden sind – sogar dann BAB beziehen, wenn der Verdienst der Eltern bei 4.000 Euro brutto oder mehr liegt, erklären Experten der „Agentur für Arbeit“.

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