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Die Ausbildereignungsprüfung: So sind Sie gut vorbereitet


Ausbildung
Voraussetzungen für die Ausbildereignungsprüfung

rb (TP)

Aktualisiert am 14.04.2014Lesedauer: 2 Min.
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Die Fachqualifikation nach AdA (Ausbildung der Ausbilder) erreichen Sie durch das Absolvieren der Ausbildereignungsprüfung vor der Industrie- und Handels- oder der Handwerkskammer. Die Prüfungsinhalte richten sich nach der Ausbildereignungsverordnung. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie für die Ausbildereignungsprüfung benötigen.

Ausbilder in Unternehmen

Unternehmen, die Auszubildende im dualen Ausbildungssystem (betriebliche und schulische Ausbildung) beschäftigten, müssen für die betriebliche Ausbildung einen Ausbilder mit Ausbildereignungsprüfung nach der Ausbildereignungsverordnung beschäftigen. Er dient den Auszubildenden als Ansprechpartner und ist für die betriebsinterne Ausbildung zuständig.

Nur die Ausbildereignungsprüfung reicht nicht aus

Das Bestehen der Ausbildereignungsprüfung sorgt dafür, dass Sie die Ausbildungsbefähigung besitzen. Sie berechtigt Sie aber nicht automatisch, auch als verantwortlicher Ausbilder tätig zu sein. Dafür muss sowohl die fachliche als auch die persönliche Eignung nachgewiesen werden. Voraussetzungen sind

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • alternativ ein abgeschlossenes Hochschulstudium und
  • der Ausbildungsbetrieb muss bei der Industrie- und Handels- oder der Handwerkskammer eingetragen sein.

Die Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung

Die zuständigen Kammern (IHK und HWK) bieten Vorbereitungskurse auf die Ausbildereignungsprüfung an. Die Ausbildereignungsprüfung selbst besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Es ist nicht zwingend notwendig, dass Sie einen Vorbereitungskurs besuchen. Er unterstützt Sie aber in jedem Fall dabei, die Inhalte der Prüfung vorzubereiten und die Ausbildereignungsprüfung erfolgreich abzulegen. Die Lehrgänge behandeln unter anderem folgende Themen:

  • Arbeitsrecht mit dem Schwerpunkt Ausbildung
  • berufspädagogische Inhalte
  • arbeitspädagogische Inhalte.

Im Einzelnen werden in der schriftlichen Prüfung Kenntnisse über folgende Inhalte abgefragt:

  • Planung der Ausbildung
  • Prüfung der Voraussetzungen für die Ausbildung
  • Vorbereitung der Ausbildung
  • Durchführung und Abschluss der Ausbildung.

Der praktische Teil der Ausbildereignungsprüfung besteht heute in der Regel aus einer Präsentation. Es ist aber auch möglich, eine bestimmte Ausbildungssituation nachzustellen. Weitere Details finden Sie in der Ausbildereignungsverordnung und in den Lehrmitteln, die Ihnen zum Kursbeginn für die Vorbereitung der Ausbildereignungsprüfung zur Verfügung gestellt werden.

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