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Verteidiger im Sal. Oppenheim-Prozess: Von Krockow nicht ins Gefängnis


Plädoyer im Sal. Oppenheim-Prozess
Verteidigung: Graf von Krockow soll nicht ins Gefängnis

Von dpa
03.06.2015Lesedauer: 1 Min.
Matthias Graf von Krockow ist wegen Untreue in einem schweren Fall angeklagt.Vergrößern des BildesMatthias Graf von Krockow ist wegen Untreue in einem schweren Fall angeklagt. (Quelle: dpa-bilder)
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Die Verteidigung des wegen Untreue angeklagten ehemaligen Chefbankers Matthias Graf von Krockow forderte eine milde Bestrafung im Sal. Oppenheim-Prozess. Im seinem Plädoyer appellierte Anwalt Daniel Krause an das Landgericht Köln, dem Angeklagten noch eine Lebensperspektive zu lassen. Auf keinen Fall seien die Voraussetzungen gegeben, den Grafen ins Gefängnis zu schicken.

Die Staatsanaltschaft hatte für den früheren Sprecher der vier persönlich haftenden Gesellschafter von Sal. Oppenheim eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten gefordert. Krockow ist der Untreue in einem besonders schweren Fall angeklagt. Krause bestritt, dass es hier um einen solchen besonders schweren Fall gehe.

Von Krockow ist geständig

Der Verteidiger verwies außerdem auf das Geständnis von Krockows, das sich deutlich strafmildernd auswirken müsse. "Der Graf hat sich hier umfassend geständig eingelassen", sagte Krause. "Der Graf hat sich entschuldigt, besonders auch bei den Mitarbeitern des Bankhauses." Durch den Verlust seines Vermögens, die zweijährige Prozessdauer sowie die Berichterstattung der Medien sei er schon schwer gestraft.

Die Privatbank Sal. Oppenheim war vor einigen Jahren in eine Existenzkrise geraten. Als Großaktionärin des pleitegegangenen Handelskonzerns Arcandor war sie mit in den Abwärtsstrudel gezogen worden. Heute ist das Geldhaus eine Tochter der Deutschen Bank - in stark verkleinerter Form.

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