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Entscheidung im Middelhoff-Prozess verschoben


Es geht um Millionen
Entscheidung im Middelhoff-Prozess verschoben

Von dpa, dpa-afx
25.10.2016Lesedauer: 2 Min.
Thomas Middelhoff im Landgericht Köln.Vergrößern des BildesThomas Middelhoff im Landgericht Köln. (Quelle: Archivbild/dpa-bilder)
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Im millionenschweren Streit zwischen dem früheren Top-Manager Thomas Middelhoff und dem Bankhaus Sal. Oppenheim hat das Kölner Landgericht für eine Überraschung gesorgt. Anstatt, wie angekündigt, eine Entscheidung zu verkünden, will es Middelhoff als Zeugen befragen.

Dabei geht es nur um eine von ursprünglich drei Klagen. Darin verlangt Middelhoffs Frau von der Bank 32 Millionen Euro Schadenersatz wegen angeblicher Falschberatung beim Kauf von Fondsanteilen.

Der Vorsitzende Richter Stefan Singbartl sagte, nach Darstellung der Bank habe die Klägerin ihre möglichen Ansprüche an ihren Mann abgetreten. Frau Middelhoff bestreite dies aber. Sollte das dennoch den Tatsachen entsprechen, müsste ihre Klage abgewiesen werden, sagte Singbartl. Die Frage sei im Rahmen der Beweisaufnahme zu klären. Wann Thomas Middelhoff vernommen werde, sei noch offen.

Die zweite Klage - die von Thomas Middelhoff selbst - habe der Insolvenzverwalter nun zurückgezogen. Hier sei kürzlich eine außergerichtliche Einigung gelungen, den Vergleichsinhalt kenne das Gericht nicht. Middelhoffs Insolvenzverwalter Thorsten Fuest sagte zu dem Vergleich, alle Beteiligten hätten Verschwiegenheit vereinbart.

Als drittes hatte die Gesellschaft Middelhoff & Cie. Asset Management geklagt. Insgesamt wurde die Rückabwicklung von Beteiligungen an diversen Fonds und die Freigabe von Festgeldern bei der Sparkasse Köln-Bonn in zweistelliger Millionenhöhe verlangt. Sal. Oppenheim, die Sparkasse, andere Gläubiger und der Arcandor-Insolvenzverwalter fordern umgekehrt ebenfalls Millionen.

Verfahren verzögerte sich

Der Zivilprozess hatte vor knapp zwei Jahren begonnen. Er hatte sich auch verzögert, nachdem der frühere Chef des Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor im März 2015 Privatinsolvenz beantragt hatte. Middelhoff war im November 2014 wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt worden.

Der 63-Jährige verbüßt die Strafe als Freigänger in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne und arbeitet tagsüber in einer Behindertenwerkstatt. Nach Angaben der Anstaltsleitung muss Middelhoff von seinem Gehalt 200 Euro als Beitrag zu den Haftkosten bezahlen, der Rest gehe an den Insolvenzverwalter.

Um ein weiteres Untreue-Verfahren war Middelhoff im Juni herumgekommen. Dabei wäre es um Zahlungen an die Universität Oxford gegangen. Weil er mit der dreijährigen Haftstrafe aus dem anderen Verfahren aber schon genug bestraft und der Oxford-Fall nur mit großem Aufwand im Detail zu klären sei, beschloss das Oberlandesgericht Hamm, das Verfahren einzustellen. Die Staatsanwaltschaft hatte das beantragt - ein solches Vorgehen ist laut Strafprozessordnung möglich.

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