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Aldi-Erben unterliegen vor Bundesverwaltungsgericht


Streit um Discounter
Aldi-Erben unterliegen vor Bundesverwaltungsgericht

Von dpa
Aktualisiert am 04.04.2019Lesedauer: 1 Min.
Aldi-Einkaufswagen: Der Discounter ist im Besitz von drei Stiftungen.Vergrößern des BildesAldi-Einkaufswagen: Der Discounter ist im Besitz von drei Stiftungen. (Quelle: Rust/imago-images-bilder)
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Die Erben von Gründersohn Berthold Albrecht haben im Rechtsstreit um Aldi Nord eine Niederlage kassiert. Ihr Einfluss auf den Discounter bleibt damit gering.

Die Erben des 2012 verstorbenen Aldi-Gründersohns Berthold Albrecht haben im Rechtsstreit um die Macht beim Discounter Aldi Nord eine weitere Niederlage erlitten. Das Bundesverwaltungsgericht entschied bereits am 6. März, eine Revision der Erben gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts im Fall Aldi nicht zuzulassen.

Das Urteil, in dem der Einfluss der Familie auf den Discounter beschränkt wurde, sei damit rechtskräftig, sagt eine Gerichtssprecherin. Zuvor hatte das "Manager Magazin" über die Entscheidung berichtet.

Familie klagte gegen Satzungsänderung

Hintergrund des Rechtsstreits ist die komplizierte Eigentümerstruktur bei Aldi Nord. Das Unternehmen ist im Besitz von drei Stiftungen mit Sitz in Schleswig-Holstein: der Markus-, der Lukas- und der Jakobus-Stiftung. Große Investitionen und wichtige Entscheidungen können von den Stiftungen nur einstimmig freigegeben werden.

Das Oberverwaltungsgericht hatte im Dezember 2017 eine Satzungsänderung in der Jakobus-Stiftung für rechtens erklärt, mit der Berthold Albrecht kurz vor seinem Tod den Einfluss der Familienerben auf die Geschicke des Discounters beschränkt hatte. Das Gericht ließ keine Revision zu.

Die Frau und die fünf Kinder des 2012 verstorbenen Firmenerben Berthold Albrecht hatten diese Entscheidung jedoch nicht hinnehmen wollen und deshalb Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt – vergeblich.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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