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Rente: Fast die Hälfte aller Anträge bei Berufsunfähigkeit werden abgelehnt


Ausstieg aus der Arbeitswelt
Viele Rentenanträge bei Berufsunfähigkeit werden abgelehnt

Von dpa
Aktualisiert am 05.07.2021Lesedauer: 2 Min.
Rentner im Rollstuhl (Symbolbild): Wer bei Berufsunfähigkeit Rente beantragt, muss etliche Bedingungen erfüllen.Vergrößern des BildesRentner im Rollstuhl (Symbolbild): Wer bei Berufsunfähigkeit Rente beantragt, muss etliche Bedingungen erfüllen. (Quelle: vorDa/imago-images-bilder)
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Fast jede zweite Person, die die Rente wegen Berufsunfähigkeit beantragt, bekommt diese nicht. Oft sind die zahlreichen Bedingungen nicht erfüllt.

Mehr als 42 Prozent der Menschen, die wegen Berufsunfähigkeit in Rente wollten, sind im vergangenen Jahr mit ihrem Antrag gescheitert. Der Anteil sank seit 2001 nie unter 42, mitunter kletterte er seither auf bis zu 45 Prozent. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Zahl der abgelehnten Anträge stieg von rund 143.000 im Jahr 2019 auf 154.000 im vergangenen Jahr.

Eine Ablehnung kann mehrere Gründe haben. Eine sogenannte EM-Rente bekommt nur, wer mindestens fünf Jahre in der Rentenversicherung versichert ist, davon die letzten drei mit Pflichtbeiträgen. Kein Einvernehmen zwischen Antragsteller und Rentenversicherung herrscht oft bei der Beurteilung der gesundheitlichen Verfassung. Am Ende zählt die Meinung eines Amtsarztes, in der Regel nach einem Besuch dort.

In die Höhe gegangen sind in den vergangenen Jahren die bei der EM-Rente gezahlten Summen. Die durchschnittlichen Zahlbeträge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit im Rentenzugang lagen im Jahr 2020 bei 882 Euro, bei 524 Euro wegen teilweiser Erwerbsminderung und bei 936 Euro wegen voller Erwerbsminderung. 2019 waren es noch 806 Euro im Schnitt insgesamt, im Jahr davor 735 Euro und ein Jahr früher 716 Euro.

Mehr als ein Drittel der Anträge wegen psychischer Probleme

Die Erwerbsminderungsrente war in den vergangenen Jahren immer wieder verbessert worden. So werden Erwerbsminderungsrentner erst seit 2019 bei der Rentenberechnung so behandelt, als ob sie bis zum aktuellen Rentenalter gearbeitet hätten.

Der Rentenanspruch wurde dabei aber nur für Neurentner höher. Alle, die vorher eine EM-Rente beantragt haben, müssen dauerhaft mit etwas niedrigerer Rente auskommen. Mehr als ein Drittel aller Betroffenen beantragt die EM-Rente wegen psychischer Probleme.

Die Linken-Abgeordneten Sabine Zimmermann, die die Anfrage gestellt hatte, forderte, Konsequenzen aus der Lage zu ziehen. Der Zugang zu EM-Renten müsse leichter werden. "Menschen, die sich kaputt gearbeitet haben, müssen abgesichert aus dem Erwerbsleben ausscheiden können", sagte Zimmermann. Auskömmlich sollten die Versicherungsleistungen sein. Die Erwerbsminderungsrenten lägen heute unter der Armutsgefährdungsschwelle.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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