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FDP-Forderung: Fluthilfen sollen besser steuerlich absetzbar sein


Forderung der FDP
Fluthilfen sollen besser steuerlich absetzbar sein

Von dpa, t-online
21.07.2021Lesedauer: 1 Min.
Nach der Hochwasser-Katastrophe im Erftkreis gehen die Aufräumarbeiten weiter (Symbolbild): Die Spende an die Fluthilfe soll besser steuerlich absetzbar sein, so eine aktuelle Forderung.Vergrößern des BildesNach der Hochwasser-Katastrophe im Erftkreis gehen die Aufräumarbeiten weiter (Symbolbild): Die Spende an die Fluthilfe soll besser steuerlich absetzbar sein, so eine aktuelle Forderung. (Quelle: Future Image/imago-images-bilder)
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Durch die Flutkatastrophe verloren Hunderte ihre Existenz. Zahlreiche Spendenaktionen sammeln Geld für die Betroffenen und die Helfer. Diese Spenden soll man besser absetzen können, fordert die FDP.

Der FDP-Finanzpolitiker Florian Toncar hat sich dafür ausgesprochen, Spenden für Betroffene der Flutkatastrophe steuerlich besser anzuerkennen. Toncar sagte am Mittwoch, Spenden für gemeinnützige Zwecke wie zum Beispiel Fluthilfe sollten rückwirkend ab dem 15. Juli bis Ende September zu 50 Prozent von der Steuerschuld abgezogen werden können. Normalerweise hänge der Steuervorteil einer Spende vom persönlichen Steuersatz ab und liegt unter 50 Prozent.

"Zudem sollte die Bundesregierung prüfen, inwieweit sie den Einsatz von Zeit und Betriebsmitteln zumindest symbolisch anerkennen kann, etwa in Form einfacher, pauschaler Steuergutschriften für diejenigen, die sich in dieser Ausnahmesituation mit allen Kräften einbringen", sagte Toncar.

"In dieser Tragödie erleben wir eine riesige Welle der Hilfsbereitschaft – Menschen, die sich Urlaub nehmen, um vor Ort zu helfen, Unternehmen und Vereine, die ihre Fahrzeuge und ihr Material zur Verfügung stellen und eine enorme Bereitschaft mit Spenden zu helfen. Das alles ist mit Geld nicht aufzuwiegen. Trotzdem sollten wir das Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger auch steuerlich anerkennen."

Spenden sind als Sonderausgaben abzugsfähig. Lesen Sie hier, welcher Höchstbetrag dafür gilt, wo Sie die Spenden in der Steuererklärung eintragen und was sonst noch zu Sonderausgaben zählt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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