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Illegale Preisvorschriften: Schulranzenhersteller muss Millionenbußgeld zahlen


"Ergobag"-Produzent
Schulranzenhersteller muss Millionenbußgeld zahlen

Von dpa, afp
Aktualisiert am 17.08.2021Lesedauer: 2 Min.
Kinder mit Ergobag-Schulranzen (Symbolbild): Der Hersteller der Rucksäcke muss ein Millionenbußgeld blechen.Vergrößern des BildesKinder mit Ergobag-Schulranzen (Symbolbild): Der Hersteller der Rucksäcke muss ein Millionenbußgeld blechen. (Quelle: Stefan Zeitz/imago-images-bilder)
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Jahrelang machte der Rucksackhersteller Fond Of mit Marken wie "Ergobag" und "Satch" illegale Preisvorschriften. Deshalb muss das Unternehmen nun ein hohes Bußgeld zahlen.

Das Bundeskartellamt hat gegen den für Marken wie "Ergobag" und "Satch" bekannten Schulrucksack-Hersteller Fond Of ein Bußgeld von rund zwei Millionen Euro verhängt, weil er seinen Händlern jahrelang Preisvorschriften machte. "Das Unternehmen Fond Of hat über Jahre hinweg Mindestpreise für seine Schulrucksäcke und -taschen vorgegeben und dafür gesorgt, dass die beteiligten Händler diese Preise nicht unterschreiten", berichtete Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Dienstag in Bonn.

Derartige "vertikale Preisbindungen" führten häufig dazu, dass die Verbraucher höhere Preise zahlen müssten, sagte Mundt. "Gerade bei Schulrucksäcken und Schultaschen ist die Zahlungsbereitschaft der Eltern zum Schutz der Kinder relativ groß. Hier noch zusätzlich eine Preisbindung durchzusetzen, ist in keiner Weise akzeptabel."

"Ergobags" sind Schultaschen, die nach Herstellerangaben dem "Prinzip der optimalen Lastverteilung" folgen, das sich im professionellen Wandersport bewährt habe. Die Ranzen kosten um die 200 Euro oder mehr. Unter der Marke "Satch" stellt Fond Of Schulrucksäcke für ältere Kinder her; auch hier wirbt der Hersteller mit dem ergonomischen Konzept.

Hersteller dürfen nur unverbindliche Preisempfehlungen abgeben

Nach den Ermittlungen des Kartellamtes hatte Fond Of Händler zwischen 2010 und 2019 beim Vertrieb von Schulranzen und Rucksäcken in ihrer Preissetzung eingeschränkt. Die Einhaltung der Mindestpreise sei systematisch kontrolliert und auch mit Sanktionen gegen die Händler durchgesetzt worden. Dabei dürfen Hersteller eigentlich schon seit den 1970er Jahren nur unverbindliche Preisempfehlungen geben.

Bei der Bußgeldfestsetzung sei berücksichtigt, dass das Kölner Unternehmen mit dem Kartellamt umfassend kooperiert habe und das Verfahren im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung abgeschlossen werden konnte, berichtete die Wettbewerbsbehörde. Der Bußgeldbescheid ist damit rechtskräftig. Gegen die beteiligten Händler und gegen die für Fond Of handelnden Personen wurde das Verfahren eingestellt.

Eingeleitet wurde das Verfahren im Zusammenhang mit einem Amtshilfeersuchen der österreichischen Wettbewerbsbehörde, die ebenfalls gegen das Unternehmen ermittelt hatte, und einer Durchsuchungsaktion im Januar 2019.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa und AFP
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