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Verfassungsgericht-Urteil: Höherer Rundfunkbeitrag wird noch im August


Nach Verfassungsgerichtsurteil
Höherer Rundfunkbeitrag wird noch im August eingezogen

Von dpa-afx
Aktualisiert am 18.08.2021Lesedauer: 1 Min.
Brief vom Beitragsservice (Symbolbild): Der Rundfunkbeitrag beträgt ab sofort 18,36 Euro.Vergrößern des BildesBrief vom Beitragsservice (Symbolbild): Der Rundfunkbeitrag beträgt ab sofort 18,36 Euro. (Quelle: U. J. Alexander/imago-images-bilder)
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Anfang August ordnete das Verfassungsgericht an, den Rundfunkbeitrag zu erhöhen. Die höheren Gebühren sollen bereits ab diesem Monat gelten – und werden bald eingezogen.

Nach der vom Bundesverfassungsgericht angeordneten Erhöhung des Rundfunkbeitrags startet noch im August der Einzug des höheren Betrags von monatlich 18,36 Euro. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio teilte am Mittwoch mit, dass er ab Ende August damit beginne und zudem Beitragszahlende abhängig von der gewählten Zahlungsweise über die Anpassung der Beitragshöhe informiere.

Der höhere Rundfunkbeitrag gelte ab dem Monat August. Wer die Überweisung des Rundfunkbeitrags per Lastschriftverfahren (SEPA-Mandat) geregelt hat, bei dem wird die höhere Summe automatisch angepasst.

Sachsen-Anhalt hatte Erhöhung blockiert

Das höchste Verfassungsgericht ordnete in einem Anfang August veröffentlichten Beschluss die Erhöhung von 17,50 Euro auf 18,36 Euro rückwirkend seit 20. Juli bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung an.

Das Land Sachsen-Anhalt hatte im Dezember den Staatsvertrag mit der Erhöhung um 86 Cent zum 1. Januar blockiert, alle anderen Länder waren für eine Anhebung. Es wäre aber Einstimmigkeit notwendig gewesen, damit der Vertrag hätte in Kraft treten können. Die Karlsruher Richter werteten den Schritt Sachsen-Anhalts als eine Verletzung der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit.

Die Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe eingereicht. Der Rundfunkbeitrag ist die Haupteinnahmequelle für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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