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BGH-Urteil: Einzelhändler haben im Lockdown Anspruch auf niedrigere Miete


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Angriff auf Politiker: Weitere Verdächtige identifiziert

BGH-Urteil
Einzelhändler können bei Lockdown Mieten kürzen

Von dpa-afx
Aktualisiert am 12.01.2022Lesedauer: 1 Min.
Die leere Essener Innenstadt während des Lockdowns im Mai 2021 (Symbolbild): Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Mietern von Geschäftsflächen eine niedrigere Miete für die Zeit der Schließungen zustehen kann.Vergrößern des BildesDie leere Essener Innenstadt während des Lockdowns im Mai 2021 (Symbolbild): Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Mietern von Geschäftsflächen eine niedrigere Miete für die Zeit der Schließungen zustehen kann. (Quelle: Jochen Tack/imago-images-bilder)
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Mieter von Geschäftsflächen können Anspruch auf eine niedrigere Miete haben. Das entschied der Bundesgerichtshof am Dienstag. Ausgangspunkt war eine Klage des Textildiscounters Kik.

Mieter gewerblich genutzter Räume können in Folge des Corona-Lockdowns nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs Anspruch auf eine Anpassung der Miete haben. Es müssten aber immer sämtliche Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden, entschieden die Richter am Mittwoch in Karlsruhe (Az. XII ZR 8/21).

Dazu zählten zum Beispiel die Umsatzeinbußen für das konkrete Objekt, staatliche Hilfen oder Versicherungsleistungen. Beide Seiten – Mieter und Vermieter – seien durch die staatlichen Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie belastet, keine Seite trage alleine Verantwortung. Halbe/Halbe-Aufteilungen der Miete seien aber zu pauschal.

Im konkreten Fall ging es um eine Filiale des Textil-Discounters Kik im Raum Chemnitz, die vom 19. März bis zum 19. April 2020 schließen musste und für die der Vermieter die volle Miete von rund 7850 Euro will. Das Oberlandesgericht Dresden hatte entschieden, dass Kik nur etwa die Hälfte zahlen muss. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil auf, das Gericht in Dresden muss die Sache noch einmal verhandeln.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-AFX
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