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Streit um Strom-Neukundentarife: Schlappe für Verbraucherschützer vor Gericht


Streit um Stromtarife
Verbraucherschützer erleiden Schlappe vor Gericht

Von dpa, mak

Aktualisiert am 11.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Hochspannungsmasten (Symbolbild): Die Verbraucherzentrale NRW hat gegen Neukundentarife der Grundversorger geklagt – ohne Erfolg.Vergrößern des BildesHochspannungsmasten (Symbolbild): Die Verbraucherzentrale NRW hat gegen Neukundentarife der Grundversorger geklagt – ohne Erfolg. (Quelle: Ulrich Wagner/imago-images-bilder)

In den vergangenen Wochen fielen Hunderttausende Kunden in die Grundversorgung. Einige Anbieter verlangten daher hohe Neukundentarife. Verbraucherschützer zogen dagegen vor Gericht – ohne Erfolg.

Im Streit um höhere Grundversorgungstarife für Strom- und Gas-Neukunden hat die Verbraucherzentrale NRW einen juristischen Dämpfer hinnehmen müssen. Das Landgericht Köln wies einen Antrag der Verbraucherschützer auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen den Kölner Versorger Rheinenergie als unbegründet zurück, wie das Unternehmen am Donnerstag mitteilte.

Das Gericht habe ausgeführt, dass die vorgenommene Preisspreizung rechtlich nicht zu beanstanden sei. "Wir begrüßen es, dass das Gericht diese Entscheidung getroffen hat und unser Handeln als korrekt und rechtskonform bestätigt", sagte Vertriebsvorstand Achim Südmeier laut der Mitteilung.

Verbraucherschützer: Praxis "hat es noch nicht gegeben"

Die Verbraucherzentrale NRW kündigte an, Beschwerde zum Oberlandesgericht Köln einlegen zu wollen. Denn man halte es weiter für unzulässig, von Strom- und Gaskunden, die in die Ersatz- oder Grundversorgung zurückfallen, höhere Preise als von den Bestandskunden zu verlangen, twitterte Energierechtsexperte Holger Schneidewindt von der Verbraucherzentrale NRW.

Sein Kollege und Energieexperte Udo Sieverding kritisierte das auch jüngst im Gespräch mit t-online. "Dass plötzlich Neukunden einen anderen Tarif erhalten als Bestandskunden hat es noch nicht gegeben", sagte er. "Das ist ein rechtlich umstrittenes Vorgehen der Grundversorger. Dieses Zweiklassen-System in den Grundversorger-Tarifen verstößt nach unserer Einschätzung auch gegen das Wettbewerbsrecht."

Der Stadtwerkeverband VKU begrüßte indes die Entscheidung. Das Gericht Köln habe die Auffassung der Versorger bestätigt, dass Grundversorger berechtigt seien, unterschiedliche Preise für Neu- und Bestandskunden anzubieten. Man sei zuversichtlich, dass die Entscheidung auch in der nächsten Instanz Bestand haben werde, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.

Hunderttausende Kunden rutschten in Grundversorgung

Viele Grundversorger, also die Energieanbieter mit den meisten Kunden in einer Region, haben in den vergangenen Wochen neue Tarife für Neukunden eingeführt. Hintergrund ist die Liefereinstellung durch Energiediscounter, wodurch Hunderttausende ehemalige Kunden in die sogenannte Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger fielen.

Diese sind verpflichtet, die Kunden bei Wegfall des bisherigen Lieferanten zunächst weiter mit Strom und Gas zu versorgen. Viele Unternehmen verlangen von Neukunden jedoch Preise, die deutlich höher liegen als die der Bestandskunden, zum Teil gar die fünffachen Preise.

Sie begründen dies mit deutlich höheren Beschaffungskosten. Die Verbraucherzentrale sieht in den doppelten Tarifen eine Ungleichbehandlung, die gegen geltende Vorschriften des Energierechts verstoße.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Nachrichtenagentur dpa
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